Das Risiko eines Stromschlages oder einer Knallgasexplosion besteht, solange Licht auf die Solarmodule der Photovoltaik-Anlage fällt und sich Wechselrichter sowie Anschluss an das Stromnetz im Keller oder anderen vom Hochwasser überfluteten Hausbereichen befinden. Das Wechselstromnetz wird vom Energieunternehmen bei Flutkatastrophen zwar abgestellt. Doch unabhängig davon stehen Anschlusskasten und Wechselrichter der Photovoltaik-Anlage automatisch unter Spannung, sobald Licht auf die Solarmodule fällt. Anders ist die Lage nur, wenn eine Photovoltaik-Anlage über einen separaten Schalter ausgeschaltet werden kann, der sich in der Nähe des Solargenerators im nicht überfluteten Bereich befindet. Doch Eigentümer:innen sollten bei Hochwasser kein unnötiges Risiko eingehen.
Regel Nr. 1: Solange die Installationen der Photovoltaik-Anlage beispielsweise im Keller noch unter Spannung stehen könnten, dürfen die überfluteten Räume auf keinen Fall betreten werden.
Eine weiteres Risiko von Photovoltaik-Anlagen bei Hochwasser ist die Entstehung einer Knallgasexplosion. Diese Gefahr besteht, wenn sich der Wechselrichter in einem kleinen geschlossenen Kellerraum befindet, der längere Zeit unter Wasser steht: Abhängig von der Sonneneinstrahlung können an den Verbindungen der Photovoltaik-Anlage Ströme zwischen Plus- und Minuspol durch das Wasser fließen. Das Heikle: Dieser Strom ist in der Lage, elektrolytische Vorgänge auszulösen. Das heißt, dass dadurch Wasser in Wasserstoff und Sauerstoff aufgespalten wird. Im Laufe des Hochwassers sammeln sich Wasserstoff und Sauerstoff in den schlecht gelüfteten Räumen an und ergeben ein explosives Gemisch: Knallgas bildet sich. Wenn dann noch eine Zündquelle ins Spiel kommt, wird eine Explosion ausgelöst. Das kann zum Beispiel die offene Flamme einer Kerze sein, mit der zu Beginn der Aufräumarbeiten der Raum ausgeleuchtet wird.
Regel Nr. 2: Bei beginnenden Aufräumarbeiten nach dem Hochwasser offenes Feuer unbedingt vermeiden und die Räume sofort sehr gut lüften.
Generell empfehlen die Fachleute vom TÜV Rheinland Betreibern von Photovoltaik-Anlagen, im Hochwasser-Fall lieber die Unterstützung von ausgebildeten Elektrikern und Installateuren zu suchen, als selbst ein unnötiges Risiko einzugehen. So sollten Photovoltaik-Anlagen, deren Solargeneratoren nicht oberhalb der Überflutung abzuschalten sind, durch einen ausgebildeten Elektriker in der Nähe des Generators abgeklemmt werden. Nach Abklingen des Hochwassers sollten die Anlagen zunächst von ausgebildeten Installateuren kontrolliert werden. Idealerweise übernimmt das derselbe Betrieb, der die Photovoltaik-Anlage errichtet hat. Die Mitarbeiter können mögliche Gefahren schnell ausschließen und notfalls die Anlage fachgerecht stilllegen, bis die elektrischen Anlagen trockengelegt und auf Schäden durch das Hochwasser kontrolliert worden sind.
Wichtig zu wissen: Die gleichen Vorsichtsmaßnahmen gelten bei Vorhandensein eines Solarstromspeichers!
Bei Beschädigung und Überflutung des Stromspeichers sollten umgehend die zuständigen Einsatzkräfte informiert werden. Keinesfalls sollten die Bewohner versuchen, den Speicher selbst wieder in Betrieb zu nehmen! Mit Wasser oder Schlamm in Kontakt gekommene Batteriespeicher müssen ausgetauscht werden. Die Demontage sollte durch einen Elektrofachbetrieb erfolgen. Sicherheitshinweise für Solarstromspeicher bei Wasserschäden und Hochwasser finden Sie hier.
Grundsätzlich besteht bei der Förderung einer Heizung eine mindestens 10-jährige Nutzungspflicht. Setzen Sie die Anlage früher außer ...
Antwort lesen »Nachträglich erfolgt hier in der Regel keine Prüfung der JAZ. Die "jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz“ ƞs ist im Zuge der ...
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Antwort lesen »Hier haben Sie leider keine Möglichkeit. Die Heizungsförderung darf nur der im Grundbuch eingetragene Eigentümer beantragen. Den ...
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Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie können die Förderung problemlos und ohne Folgekosten stornieren. Zu beachten ist allerdings Folgendes: Möchten ...
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