Worin unterscheidet sich das neue Energielabel vom alten?
Die neuen Effizienzlabels haben keine Plus-Klassen mehr wie A++ oder A+. Die Skala reicht nun immer von A bis G. Auf jedem Energielabel signalisiert eine Ampelskala von Rot bis Grün die Energieeffizienz des Leuchtmittels, und die Energieeffizienz-Klasse wird einem Buchstaben zugeordnet. Darunter ist angeben, wie viele Kilowattstunden die Lampe pro 1.000 Stunden verbraucht. Neu auf dem Energielabel ist der QR-Code. Damit können über das Smartphone zusätzliche Informationen zur Lampe aus der europäischen Produktdatenbank "EPREL" abgerufen werden.
Was ist wichtig beim Kauf von Lampen und Leuchtmitteln?
Das neue Energielabel gibt die Energieeffizienz von A (beste) bis G (schlechteste) an. Alle heute auf dem Markt erhältlichen Leuchtmittel mit A++ werden dann voraussichtlich die Effizienzklassen D bis F erreichen. Einige wenige und besonders effiziente LED-Röhren kommen dem C heute schon nahe. Die oberen Klassen bleiben zunächst frei. Das soll die Hersteller motivieren, ihre Produkte noch energieeffizienter zu machen. Neben der Effizienzklasse ist es vor allem wichtig, auf die Lumen- und Kelvinangaben zu achten, die einen Hinweis auf die Helligkeit und die Lichtfarbe der Lampe geben.
Lumen statt Watt
Die Glühlampe wurde schon 2009 vom Markt genommen, doch die Wattangabe ist noch immer in unseren Köpfen. Dabei gilt jetzt Lumen statt Watt: Als Ersatz für die 60-Watt-Glühlampe mit 710 Lumen eignen sich LED-Leuchtmittel ab zwei Watt im Bereich von 700 bis 750 Lumen. Wenn eine Glühlampe also durch eine andere Lichtquelle mit mindestens 710 Lumen ersetzt wird, ist sichergestellt, dass diese genauso hell ist.
Wird es im Handel ab dem 1. September 2021 noch Leuchtmittel mit dem alten Energielabel zu kaufen geben?
Kennzeichnungspflichtige Leuchtmittel und Lampen mit dem "alten" Energielabel bekommen eine Übergangsfrist von 18 Monaten. Bis Februar 2023 kann es sowohl alte als auch neue Energielabels auf den Lampenverpackungen geben. Für eine gewisse Zeit sind also beide Ausführungen parallel im Handel verfügbar. Ab 1. März 2023 müssen dann alle Leuchtmittel das neue Label führen.
Das ist theoretisch möglich. Wichtig sind dabei zwei Punkte. Zum Ersten muss die Förderung der Heizungsoptimierung infrage kommen ...
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Antwort lesen »Durch die Porenbetonsteine erreichen die Außenwände in der Regel einen guten U-Wert und sollten nicht schlechter als die Fenster sein. ...
Antwort lesen »Eine Sperrfrist gibt es hier nicht. Sie sollten die Heizungsoptimierung allerdings abschließen, bevor Sie die Förderung für den ...
Antwort lesen »Eine Zwischensparrendämmung im Dachgeschoss ist möglich. Bei diffusionsdichten Schichten wie den beschriebenen Bitumenschindeln kommen ...
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Antwort lesen »Entscheiden Sie sich im Neubau für eine elektrische Direktheizung, ist diese nur unter sehr hohen Voraussetzungen zulässig. Zu ...
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