Starkregen, Hochwasser, heftige Stürme - die Auswirkungen des Klimawandels zeigen sich längst in Deutschland. Jede Immobilie kann von solchen Extremwetterereignissen betroffen sein, die Folge sind erhebliche Schäden an der Bausubstanz. Auch der Gesamtverband der Versicherer (GDV) warnt vor zunehmenden Schäden durch Unwetter und stellt fest, dass viele Eigentümer die Gefahren für ihre Immobile unterschätzen. Dabei sind neben einem ausreichenden Versicherungsschutz vorbeugende bauliche Maßnahmen essenziell! Wie groß die Gefahr von Unwetter-Schäden ist, können Eigentümer mit dem Naturgefahren-Check für ihre Postleitzahl prüfen.
Wer zahlt was? Auf ausreichenden Versicherungsschutz achten!
Die wesentliche Versicherung, in die ein Unwetterschutz für Haus oder Wohnung aufgenommen werden kann, ist die Gebäudeversicherung. Doch viele Haushalte sind nur unzureichend versichert. Vor allem ältere Verträge haben Lücken beim Versicherungsschutz, dann gehen Eigentümer im Schadensfall leer aus. Daher sollten Versicherungsverträge von Zeit zu Zeit überprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden.
Checkliste: Schäden der Versicherung richtig melden
Doch was, wenn der Schadensfall wirklich eintritt? Dann sollten Eigentümer sich so schnell wie möglich mit der Versicherung in Verbindung setzen!
Unsere Checkliste hilft dabei:
Zunehmende Wetterextreme aufgrund des Klimawandels / Passende Versicherung wird für Eigentümer immer wichtiger
Der
aktuelle GDV-Naturgefahrenreport aus Oktober 2023 für das Jahr 2022
zeigt das viertschwerste Sturmjahr in diesem Jahrhundert! Ein
aufeinanderfolgendes Orkantrio
hat im Februar 2022 insgesamt 1,25
Milliarden Euro an versicherten Sachschäden hinterlassen, nahezu im
ganzen Land. Damit auf solche Schäden nicht der finanzielle Ruin folgt,
sollten Eigentümer prüfen, ob ihr Versicherungsschutz noch den aktuellen
Erfordernissen entspricht. Das gilt um so mehr, seit die Energiewende
immer sichtbarer wird: Ladestation für das E-Auto, Solaranlage und
Wärmepumpe sind teuer und oft auch außerhalb des Hauses angebracht. In
vielen alten Versicherungsverträgen ist das aber nicht berücksichtigt. Verbraucherschützer raten Eigentümern deshalb, ihren Versicherer bei größeren Veränderungen frühzeitig zu informieren. Das gilt übrigens auch bei einem Dach- oder Kellerausbau.
Sturmschäden vorbeugen und minimieren - die besten Tipps
Um Sturmschäden gar nicht erst entstehen zu lassen beziehungsweise möglichst klein zu halten, gibt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hilfreiche Tipps.
--> Wichtig zu wissen: Ab einer Windgeschwindigkeit von 75 Stundenkilometern wird von einem Sturm gesprochen, bei über 118 Stundenkilometern von einem Orkan. Tornados können sogar Windgeschwindigkeiten von bis zu 500 Stundenkilometern erreichen.
Das ist aller Voraussicht nicht möglich. Denn die Förderung für Fernwärme gibt es nach Punkt 5 der BEG-EM-Richtlinie für "[...] ...
Antwort lesen »Bei der Ertüchtigung von Fenstern, Balkon- und Terrassentüren ist zur Förderung des Scheibentauschs ein Uw-Wert von 1,3 W/m²K zu erreichen. ...
Antwort lesen »Nach Angaben des BMWK ist ein Vertrag mit aufschiebender/auflösender Bedingung bei Förderung von Eigenleistung nicht zwingend erforderlich. ...
Antwort lesen »Üblicherweise bleiben die Flanken frei. Bausätze zur Rollladendämmung, die meist aus drei Teilen bestehen, sitzen in der Regel dicht längs ...
Antwort lesen »Um Fördermittel zu bekommen, müssen Sie nachweislich Eigentümerin der Immobilie sein. Ist das der Fall, können Sie die Förderung für die ...
Antwort lesen »Generell sind hier vermutlich keine Einschränkungen zu erwarten, da das Kältemittel der Wärmepumpe in aller Regel nicht getauscht werden ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung der Wärmepumpe, müssen Sie die technischen Vorgaben des Fördergebers erfüllen. Relevant ist dabei der ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, eine Untersparrendämmung zu ergänzen, um den U-Wert des Daches zu verbessern. Diesen können Sie dazu mit ...
Antwort lesen »Sie bekommen die Förderung für die neue Heizung auch dann, wenn diese nur einen Teil des Gebäudes mit Wärme versorgt. Voraussetzung ist, ...
Antwort lesen »Die Anforderungen der Heizungsförderung beziehen sich auf neue und bestehende Technik. Erfüllen Sie mit der installierten Anlagentechnik ...
Antwort lesen »Bei Siemens sind folgende Nachtspeicheröfen mit Asbest belastet: Typ HR, HV, 2NV3, 2NV7 bis Baujahr 1972; 2NV1, 2NV3, 2NV5 bis Baujahr ...
Antwort lesen »Das Portal der KfW ist voraussichtlich ab Ende Mai 2024 für die Antragstellung vorbereitet. Ab dann können Energieberater oder ...
Antwort lesen »Interessieren Sie sich für eine Infrarotheizung im Neubau, gilt § 71 d des Gebäudeenergiegesetzes. Dieser fordert, dass Sie die ...
Antwort lesen »Haben Sie bereits ein Smart-Meter-Gateway, ist die Abschaffung der Kappung für Anlagen mit mehr als 7 kWp möglich. Wie Sie dabei am besten ...
Antwort lesen »Infrage kommen hier Holzweichfaserplatten sowie Kalziumsilikatplatten, die beide Feuchtigkeit aufnehmen, speichern und transportieren ...
Antwort lesen »Generell schließt sich das nicht aus. Technisch bedingt bietet eine Einrohrheizung aber nicht die besten Voraussetzungen für eine ...
Antwort lesen »Das ist theoretisch möglich. Wichtig sind dabei zwei Punkte. Zum Ersten muss die Förderung der Heizungsoptimierung infrage kommen ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir den Heizungscheck der Verbraucherzentrale. Diesen gibt es dank staatlicher Förderung für Kosten von maximal 30 ...
Antwort lesen »Ihre Kinder können einen Förderantrag stellen. Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent zur Förderung der Wärmepumpe. Arbeitet ...
Antwort lesen »Durch die Porenbetonsteine erreichen die Außenwände in der Regel einen guten U-Wert und sollten nicht schlechter als die Fenster sein. ...
Antwort lesen »Eine Sperrfrist gibt es hier nicht. Sie sollten die Heizungsoptimierung allerdings abschließen, bevor Sie die Förderung für den ...
Antwort lesen »Eine Zwischensparrendämmung im Dachgeschoss ist möglich. Bei diffusionsdichten Schichten wie den beschriebenen Bitumenschindeln kommen ...
Antwort lesen »Auch Energie-Effizienz-Experten des Bundes sind dazu berechtigt, die Bestätigung auszustellen. Nachlesen können Sie das unter Punkt 9.3 der ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie den Steuerbonus für die Sanierung leider nicht. Sie erfüllen zwar die GEG-Vorgaben (0,24 W/m²K), liegen aber ...
Antwort lesen »Entscheiden Sie sich im Neubau für eine elektrische Direktheizung, ist diese nur unter sehr hohen Voraussetzungen zulässig. Zu ...
Antwort lesen »In beiden Fällen erhalten Sie den Klima-Geschwindigkeitsbonus aller Voraussicht nach nicht. Denn das setzt zum einen voraus, dass ...
Antwort lesen »Im Bedarfsausweis sind die Öfen als aktuelle Heiztechnik zu bewerten, wenn es keine andere Anlage gibt. Der Energieträger Holz ist dann für ...
Antwort lesen »Ja, in diesem Fall bekommen Sie Fördermittel für Wärmepumpe und Fußbodenheizung. Nachlesen können Sie das im entsprechenden Infoblatt zu ...
Antwort lesen »Entsprechende Regelungen finden sich hier in der Bauordnung Ihres Bundeslandes. Die Musterbauordnung (MBO) lässt die Installation kleiner ...
Antwort lesen »Am sichersten ist die Installation der Dampfbremse auf der warmen Innenseite der Konstruktion - also raumseitig unter der ...
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