Starkregen, Hochwasser, heftige Stürme - die Auswirkungen des Klimawandels zeigen sich längst in Deutschland. Jede Immobilie kann von solchen Extremwetterereignissen betroffen sein, die Folge sind erhebliche Schäden an der Bausubstanz. Auch der Gesamtverband der Versicherer (GDV) warnt vor zunehmenden Schäden durch Unwetter und stellt fest, dass viele Eigentümer die Gefahren für ihre Immobile unterschätzen. Dabei sind neben einem ausreichenden Versicherungsschutz vorbeugende bauliche Maßnahmen essenziell! Wie groß die Gefahr von Unwetter-Schäden ist, können Eigentümer mit dem Naturgefahren-Check für ihre Postleitzahl prüfen.
Wer zahlt was? Auf ausreichenden Versicherungsschutz achten!
Die wesentliche Versicherung, in die ein Unwetterschutz für Haus oder Wohnung aufgenommen werden kann, ist die Gebäudeversicherung. Doch viele Haushalte sind nur unzureichend versichert. Vor allem ältere Verträge haben Lücken beim Versicherungsschutz, dann gehen Eigentümer im Schadensfall leer aus. Daher sollten Versicherungsverträge von Zeit zu Zeit überprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden.
Checkliste: Schäden der Versicherung richtig melden
Doch was, wenn der Schadensfall wirklich eintritt? Dann sollten Eigentümer sich so schnell wie möglich mit der Versicherung in Verbindung setzen!
Unsere Checkliste hilft dabei:
Zunehmende Wetterextreme aufgrund des Klimawandels / Passende Versicherung wird für Eigentümer immer wichtiger
Der
aktuelle GDV-Naturgefahrenreport aus Oktober 2023 für das Jahr 2022
zeigt das viertschwerste Sturmjahr in diesem Jahrhundert! Ein
aufeinanderfolgendes Orkantrio hat im Februar 2022 insgesamt 1,25
Milliarden Euro an versicherten Sachschäden hinterlassen, nahezu im
ganzen Land. Damit auf solche Schäden nicht der finanzielle Ruin folgt,
sollten Eigentümer prüfen, ob ihr Versicherungsschutz noch den aktuellen
Erfordernissen entspricht. Das gilt um so mehr, seit die Energiewende
immer sichtbarer wird: Ladestation für das E-Auto, Solaranlage und
Wärmepumpe sind teuer und oft auch außerhalb des Hauses angebracht. In
vielen alten Versicherungsverträgen ist das aber nicht berücksichtigt. Verbraucherschützer raten Eigentümern deshalb, ihren Versicherer bei größeren Veränderungen frühzeitig zu informieren. Das gilt übrigens auch bei einem Dach- oder Kellerausbau.
Sturmschäden vorbeugen und minimieren - die besten Tipps
Um Sturmschäden gar nicht erst entstehen zu lassen beziehungsweise möglichst klein zu halten, gibt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hilfreiche Tipps.
--> Wichtig zu wissen: Ab einer Windgeschwindigkeit von 75 Stundenkilometern wird von einem Sturm gesprochen, bei über 118 Stundenkilometern von einem Orkan. Tornados können sogar Windgeschwindigkeiten von bis zu 500 Stundenkilometern erreichen.
WLS steht für Wärmeleitstufe, WLG für Wärmeleitgruppe. Beide Begriffe meinen heute das Gleiche und können analog verwendet werden. Für ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich, wenn der Aufbau die Dämmung aufnehmen kann und ausreichend trag- sowie luftdicht ist. Bei der beschriebenen ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das Haus zu mindestens 50 Prozent dem Wohnen dient. Ist das der Fall, können Sie die Förderung der Heizung für ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gilt immer die Richtlinie, die zum entsprechenden Tag aktuell ist - und zwar unabhängig von FAQ oder anderen ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizung können Sie als Eigentümer beantragen, wenn Sie alle technischen Voraussetzungen erfüllen. Sie können ...
Antwort lesen »In Punkt 5.5 der BEG-EM-Richtlinie heißt es dazu: "Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang ...
Antwort lesen »Vielen lieben Dank für den Kaffee ;) Der Nennwert der Wärmeleitfähigkeit ist der vom Hersteller unter standardisierten Laborbedingungen ...
Antwort lesen »Ein Energie-Effizienz-Experte (EEE) ohne spezielle Denkmal-Zulassung darf eine allgemeine Beratung für Wohnungseigentümergemeinschaften ...
Antwort lesen »Sie haben recht. Um BAFA und KfW hier zu kombinieren, müssten Sie die Heizungsoptimierung zuerst durchführen und erst danach Fördermittel ...
Antwort lesen »Wenn Ihre Eltern zuvor gemeinsam die Steuererklärung gemacht haben und Ihr Vater verstorben ist, berücksichtigt die KfW nur die Hälfte des ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass der Bekannte in Bezug auf den Einkommensbonus nicht relevant ist, sofern Sie kein Paar sind. Im FAQ zur ...
Antwort lesen »Das deckt sich nicht mit den Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Hier heißt es im FAQ unter Punkt 3.8: "Relevante ...
Antwort lesen »Das ist eine gute Möglichkeit. Für die OG-Lüftung haben Sie den Vorteil, dass die Verlegung im Dachboden vergleichsweise einfach möglich ...
Antwort lesen »Sobald die Programmentscheidung im ELR eingeplant ist, können Sie auf eigenes Risiko mit der Umsetzung beginnen. Beginnen Sie vor der ...
Antwort lesen »Relevant ist das Alter der Heizung zum Zeitpunkt der Antragstellung. Nach Rücksprache mit der KfW müssen Sie das Datum auf den Tag genau ...
Antwort lesen »Die Entscheidung obliegt dem Energie-Effizienz-Experten. Sie hängt unter anderem von folgenden Faktoren bzw. Eigenschaften ab: die ...
Antwort lesen »Die Erstellung der nötigen Nachweise ist förderbar. Dabei gilt laut Infoblatt zu förderbaren Maßnahmen Folgendes: "Für den Heizungstausch ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Gesetze. Eine Erneuerung ist zu empfehlen, wenn die Leitungen nicht mehr zum System passen und zum Beispiel zu groß ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass Geräte mit der Nummer 2NV7 und dem Zusatz 031 bis 1976 gefertigt wurden. Sie können daher vermutlich Asbest ...
Antwort lesen »Wenn es sich nach baurechtlicher Einordnung um ein Wohngebäude mit Heizung und/oder Kühlung handelt, ist ein Energieausweis erforderlich. ...
Antwort lesen »Relevant ist hier § 35 der Thüringer Bauordnung. Dieser fordert grundsätzlich einen Abstand von 1,25 Metern zwischen PV-Modulen und ...
Antwort lesen »Die Förderregelungen sind tatsächlich nicht einfach zu durchblicken. Konkret bedeutet das aber: Sie dürfen Steuerbonus und BEG-Förderung ...
Antwort lesen »Nein, das ist nicht möglich. Eine direkte Kombination beider Förderangebote ist untersagt. Nachlesen können Sie das in der ...
Antwort lesen »Relevant sind alle zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten volljährigen ...
Antwort lesen »Das ist in aller Regel nicht möglich. Sie können die Abgase des Kamins aber über den Zug im Schornstein und die Abgase der Gasheizung über ...
Antwort lesen »Grundsätzlich verlangt das GEG von neuen Fenstern einen Uw-Wert von 1,3 W/m²K oder besser. Davon können Sie abweichen, wenn Sie weniger als ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gilt bei der Förderung immer der Zustand zum Zeitpunkt der Antragstellung. Sind Sie da zu dritt oder viert Eigentümer, können ...
Antwort lesen »Eine derartige Pflicht gibt es im GEG nicht. Haben Sie einen von oben frei zugänglichen unbeheizten Dachboden ohne entsprechende Dämmung, ...
Antwort lesen »Hierbei gibt es keine Probleme. Sie können die BAFA-Förderung zur Förderung der Dachdämmung am Gebäude nutzen, die KfW-Förderung für die ...
Antwort lesen »Die Anforderungen sind in § 71 h des Gebäudeenergiegesetzes geregelt und hängen von der Betriebsweise ab. Konkret gilt dabei Folgendes: Die ...
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