Fehler Nummer 1: Dauerhaft geöffnete Luftzufuhr durch den Rost
Einer der gravierendsten Fehler beim Heizen mit Holz ist das dauerhafte Offenlassen der Luftzufuhr durch den Rost. Während beim Kaltstart noch alle Zuluftöffnungen offen sein sollen, muss diese Rostluft nach dem ersten Nachlegen geschlossen werden. Die Verbrennungsluft kann danach besser über einen anderen Weg – hinter der Ofentür entlang der Scheibe – zur Flamme gelangen. Wird die Rostluftzufuhr nicht geschlossen, stieg der Feinstaubausstoß bei den Messungen auf das 6,5-Fache!
Fehler Nummer 2: Zu spätes Nachlegen von Holz
Ein weiterer Heizfehler ist das zu späte Nachlegen auf eine gerade noch zündfähige Glut. Damit wird riskiert, dass das neue Holz minutenlang ohne sichtbare Flamme schwelt. Messungen zeigen hier für den gesamten Abbrand einen 4-fach höheren Staubausstoß, die Geruchsbelästigungen durch Kohlenwasserstoffe stiegen auf das 5-Fache.
Fehler Nummer 3: Zu feuchtes Holz
Ein einmaliges Auflegen von zu feuchtem Holz führte in Versuchen zum 4-fachen Feinstaubausstoß.
Fehler Nummer 4: Überladung des Brennraums
Eine Überladung des Brennraums, das heißt 70 Prozent mehr Brennstoff, erhöhte bei Messungen die Kohlenwasserstoff-Freisetzung auf etwa das 3-Fache.
Fehler Nummer 5: Falsche Anzünd-Methode
In den Messungen bei einem Scheitholz-Kaminofen zeigte sich, dass beim Anzünden des Kaminofens mit Zeitungspapier ohne Kleinholz eine etwa 5-fach höhere Kohlenwasserstoff-Freisetzung und eine Verdoppelung des Schadstoffausstoßes eintritt. Die favorisierte, emissionsarme Variante des Anzündens ist die mit Anzünderblöcken und einigen Anzündhölzchen und zwar von oben: Als unterste Schicht werden zwei bis drei Holzscheite in den Brennraum gelegt. Darauf kommen Anzünder und gitterartig mehrere Anzündhölzer. So kann der kalte Ofen schnell und emissionsarm angefeuert werden.
--> Weiterlesen: Richtig heizen mit Holz - Tipps für Kamin und Kachelofen
In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Energieberater aus Ihrer Region. Der Experte nimmt Ihr Haus unter die Lupe und ...
Antwort lesen »Für die Warmwasser-Wärmepumpe bekommen Sie nur dann eine Förderung, wenn Sie diese im Zuge eines Heizungstauschs einbauen und ohnehin eine ...
Antwort lesen »Ja, wenn Sie das Einkommen mit den Einkommensteuerbescheiden aus dem zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung belegen können, haben ...
Antwort lesen »Die iSFP-Nummer bekommen Sie von Ihrem Energieberater. Sie gehört zum individuellen Sanierungsfahrplan. Diesen benötigen Sie, um den ...
Antwort lesen »Geht es um Fördermittel für die Lüftung, benötigen Sie zunächst die Bestätigung von einem Energieberater der ...
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Antwort lesen »Geht es um eine Sanierung an einem eigenen Gebäude oder um einen Kundenauftrag, erstellt ein Energieberater der ...
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Antwort lesen »Da die Maßnahme bereits gefördert wurde, gehen wir davon aus, dass Sie die erneute Förderung hier nicht noch einmal erhalten. Denn der ...
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Antwort lesen »Die technische Projektbeschreibung (TPB-ID) zur Förderung bekommen Sie von einem Energieberater der Energie-Effizienz-Expertenliste. Wie ...
Antwort lesen »Dazu können wir Ihnen ohne Kenntnis vom Vorhaben leider keine verbindliche Auskunft geben. Wichtig ist, dass Sie auch bei einem Verkauf ...
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Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist das leider nicht möglich. Dies gilt auch dann, wenn die Kosten für die Einzelmaßnahme im Produkt 261 nicht ...
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