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09.05.2023
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Update: Vereinfachte Förderung von Luft-Luft-Wärmepumpen

BAFA-Liste enthält neue Regelung ab Mai 2023

Luft-Luft-Wärmepumpen (Außenluft-Raumluft-Wärmepumpen) können in der BEG über das BAFA gefördert werden, so sieht es die aktuelle "Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)" vor. Nach Problemen aufgrund von Unklarheiten bei den technischen FAQ ist die Förderung von Luft-Luft-Wärmepumpen wieder möglich. Seit Mai 2023 gelten Regelungen zur vereinfachten Förderung.

Wandklimagerät MSZ-LN von Mitsubishi Electric in rot im Wohnzimmer
Für Luft-Luft-Wärmepumpen können Zuschüsse beim BAFA beantragt werdenFoto: Mitsubishi Electric Europe B.V.

Update 2.5.2023: Die neue BAFA-Liste der förderfähigen Wärmepumpen enthält nun Regelungen zur vereinfachten Förderung von Luft-Luft-Wärmepumpen, da die Vielzahl möglicher Gerätekombinationen im Fördersegment "Luft/Luft-Wärmepumpen" (genauer: Außenluft/Raumluft-Wärmepumpen) kaum übersichtlich abgebildet werden kann. Um das
Antragsverfahren zu vereinfachen, gelten diese Regelungen:

Wärmepumpen mit einer Heizleistung bis einschließlich 12 kW
(bei Geräten mit Kühlfunktion: Kühlleistung, siehe EU 206/2012)

Single-Split-Geräte

  • Die Geräteliste enthält zertifizierte und förderfähige Kombinationen eines Außengeräts mit einem Innengerät (keine Änderung im Vergleich zur bisherigen Regelung).

Multi-Split-Geräte

  • Die Geräteliste enthält zertifizierte und förderfähige Kombinationen eines Außengeräts mit mehreren Innengeräten.
  • Ebenfalls förderfähig - aber nicht explizit in der Geräteliste benannt - sind gleichwertige Kombinationen eines zertifizierten Außengeräts mit Innengeräten anderer Bauform und/oder anderer Anzahl.
  • Die Gleichwertigkeit einer Gerätekombination wird durch ein Energielabel gemäß Verordnung (EU) 626/2011 mit einer Effizienzklasse von mindestens A++ im Heizbetrieb dokumentiert.
  • Bei der Antragstellung ist die zertifizierte und exemplarisch gelistete Gerätekombination auszuwählen und bei "Anlage gelistet?" die Auswahloption "Nein" anzuklicken. Zum Abschluss des Förderantrags ist dann das Energielabel der tatsächlich beantragten und gleichwertigen Gerätekombination unter "Nachweis zur Wärmepumpe" hochzuladen.

Wärmepumpen mit einer Heizleistung von mehr als 12 kW

Single-Split- und Multi-Split-Geräte

  • Die Geräteliste enthält zertifizierte und förderfähige Kombinationen eines Außengeräts mit einem oder mehreren Innengeräten.
  • Ebenfalls förderfähig - aber nicht explizit in der Geräteliste benannt - sind gleichwertige Kombinationen eines zertifizierten Außengeräts mit Innengeräten anderer Bauform und/oder anderer Anzahl.
  • Die Gleichwertigkeit einer Gerätekombination wird durch eine Herstellererklärung gemäß Verordnung (EU) 2281/2016 mit einem Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad (ηs,h) von mindestens 150 % im Heizbetrieb dokumentiert.
  • Bei der Antragstellung ist die zertifizierte und exemplarisch gelistete Gerätekombination auszuwählen und bei "Anlage gelistet?" die Auswahloption "Nein" anzuklicken. Zum Abschluss des Förderantrags ist dann die Herstellererklärung der tatsächlich beantragten und gleichwertigen Gerätekombination unter "Nachweis zur Wärmepumpe" hochzuladen.

VRF-Geräte

  • Die Geräteliste enthält zertifizierte und förderfähige Außengeräte.
  • Alle Kombinationen dieser Außengeräte mit geeigneten Innengeräten sind förderfähig.

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Update 10.3.2023: Luft-Luft-Wärmepumpen eignen sich mit ihren hohen Jahresarbeitszahlen zwischen 4 und 5 als energieeffiziente Heizgeräte. Nach Abstimmung zwischen dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und dem Fachverband Gebäude-Klima e. V. (FGK) konnten die Probleme mit den technischen FAQ gelöst werden. Als Nachweis der Netzdienlichkeit von Luft-Luft-Wärmepumpen im Sinne der BEG-EM-Förderrichtlinie wird nun der Status-Report 60 / Version 2 "Anforderungen an DX-Luft-Luft-Wärmepumpen zur Erfüllung der Netzdienlichkeit nach BEG" rückwirkend zum 1. Januar 2023 akzeptiert. Damit können diese Geräte wieder in die Liste der förderfähigen Wärmepumpen aufgenommen und nach der BEG EM gefördert werden. Wichtig zu wissen: Dieser Prozess der Listung aufgrund der neuen Anforderungen wird einige Zeit in Anspruch nehmen.

Ursprüngliche Meldung vom 13.2.2023
BAFA setzt Förderung in Abstimmung mit Herstellern vorläufig aus
Aufgrund unklarer Spezifikationen und Anforderungen an Luft-Luft-Wärmepumpen im Hinblick auf die geforderten Hersteller- und Fachunternehmererklärungen sei ein rechtssicheres Beantragen der Förderung ohne ergänzende Klarstellung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) derzeit nicht möglich, so der Fachverband Gebäude-Klima e. V. (FGK) . Dabei geht es um folgende Anforderungen:

  • Hydraulischer Abgleich von Außenluft-Raumluft-Wärmepumpen
  • Nachweis der Jahresarbeitszahl nach VDI 4650
  • Netzdienliche Schnittstelle (z. B. SGReady oder VHPReady)

Die unklare Lage bei den Anforderungen an die netzdienliche Schnittstelle führte aktuell dazu, dass sich BAFA mit den Geräteherstellern geeinigt hat, die Beantragung der Förderung für Außenluft-Raumluft-Wärmepumpen vorläufig auszusetzen und sie vorübergehend von der Liste der förderfähigen Wärmepumpen zu streichen. Dadurch sollen Streitigkeiten der Antragsteller mit dem BAFA aufgrund der aktuell unklaren Vorgehensweise beim späteren Nachweis vermieden werden. Mit den technischen FAQ zur BEG EM ist das BAFA über die technischen Mindestanforderungen der Richtlinie hinausgegangen und hat SGReady und VHPReady quasi verpflichtend für die Erfüllung der Netzdienlichkeit definiert. Diese Standards sind allerdings nicht für Außenluft-Raumluft-Wärmepumpen anwendbar.

BAFA, BMWK und der Fachverband Gebäude-Klima bemühen sich jetzt um eine Klarstellung in den technischen FAQ. Sobald das der Fall ist, werden Luft-Luft-Wärmepumpen wieder in der Liste der förderfähigen Wärmepumpen aufgeführt und die Förderung kann wieder beantragt werden.


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Quelle: Fachverband Gebäude-Klima e. V. (FGK)
 
 

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