Eine alte Scheune, ein Stall, ein Geräteschuppen, eine Lagerhalle, eine alte Fabrik, ein Bürogebäude - sie alle können mit einer Sanierung zu einem Wohngebäude werden. Doch oft ist die Sanierung leerstehender Gebäude aufwendig und teuer. KfW und BAFA greifen Eigentümer:innen deshalb beim Umbau mit Zuschüssen und Förderkrediten unter die Arme.
Was ist eigentlich eine Umnutzung oder Umwidmung?
Wird ein Gebäude anders genutzt, als ursprünglich vorgesehen, spricht man von einer Umnutzung. So können bestehende Gebäude nachhaltig genutzt werden, wenn sie in ihrer ursprünglichen Funktion nicht mehr gebraucht werden. Gleichzeitig bleibt das architektonische Gesicht bestimmter Stadtteile oder Regionen dennoch erhalten, auch wenn die Gebäude dann anders genutzt werden. Oft wird der Begriff Umnutzung gleichbedeutend mit Umwidmung genutzt. Streng genommmen bedeutet Umwidmung aber eine rechtliche Änderung bei der Nutzung eines Grundstücks oder Gebäudes.
Diese Möglichkeiten der Förderung gibt es bei einer Umnutzung / Umwidmung
1. KfW-Programm "Gewerbe zu Wohnen" (266)
Gefördert wird im Förderprogramm "Gewerbe zu Wohnen (GzW)" der Umbau von nicht zu Wohnzwecken genutzten beheizten Gebäuden oder nicht zu Wohnzwecken genutzten beheizten Teilen von Gebäuden zu Wohnraum. Durch den Umbau muss mindestens eine neue Wohneinheit entstehen. Zuschüss von bis zu 30.000 Euro je Wohneinheit sind möglich für Arbeiten wie zum Beispiel Instandsetzung, Anpassung der Baukonstruktion an die geplante Wohnnutzung, Grundrissänderungen und Innenausbau. Voraussetzung für die Förderung ist die Sanierung zum Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien (EH 85 EE) oder EH Denkmal EE. --> Gut zu wissen: Die Förderung kann mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) kombiniert werden (siehe Punkte 2 - 4)!
2. BAFA- und KfW-Zuschüsse für Einzelmaßnahmen = BEG EM / Förderkredit für Barrierefreiheit
Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Fenstertausch und neue Heizung sind im Rahmen einer Erweiterung bestehender Wohngebäude (Anbau, Aufstockung, Dachausbau) förderfähig. Für Einzelmaßnahmen sind zwischen 15 - 20 Prozent (BAFA - Gebäudehülle und Anlagentechnik) und bis zu 80 Prozent Zuschuss (KfW - neue Heizung) möglich.
--> Wichtig zu wissen: Die Förderung für Einzelmaßnahmen gibt es nur, wenn die neue Wohnfläche mit der bisherigen verbunden ist. Entsteht eine neue Wohneinheit unabhängig von bestehendem Wohnraum (d.h. nur in einem Anbau etc.), dann gilt die Maßnahme als Neubau und wird auch nur so gefördert. Alternativ ist die Förderung als Sanierung möglich, wenn die neue Wohneinheit nicht in die Bemesseung des Förderhöchstbetrages einbezogen wird. Ausnahme ist die Sanierung unter Denkmalschutz: Hier sind in Erweiterung oder Ausbau neu entstehende Wohneinheiten auch dann als energetische Sanierung förderfähig, wenn keine zuvor bereits beheizten Flächen miteinbezogen sind.
Darüber hinaus kommt zusätzlich auch die KfW-Förderung im Programm Altersgerecht Umbauen (159 Kredit)
für den barrierefreien Umbau in Frage, zum Beispiel für den Einbau eines barrierefreien Bades.
3. KfW-Kredit für die Umnutzung / Umwidmung beheizter Nicht-Wohngebäude - Sanierung zum Effizienzhaus
Ist die Umnutzung / Umwidmung einer Immobilie geplant, die vorher schon beheizt war (wie zum Beispiel ein Büro- oder Gewerbegebäude) oder wird eine bestehende Wohneinheit erweitert, können Eigentümer:innen dazu einen Sanierungskredit der KfW nutzen. Dieser wird im Programm "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - Wohngebäude, Kredit 261" beantragt, wenn eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus geplant ist. Die mögliche Höhe der Förderung ergibt sich aus einer Kombination von Zinsvergünstigung und Tilgungszuschuss. Maximal 150.000 Euro Förderkredit sind möglich.
4. KfW-Kredit für die Umnutzung / Umwidmung unbeheizter Nicht-Wohngebäude
Wird
ein unbeheiztes Nichtwohngebäude (z.B. Lagerhalle, Stall, Scheune) zu
Wohnraum umgebaut, wird diese Umnutzung gefördert wie ein Neubau.
Eigentümer können dann einen Förderkredit in den
Neubau-Programmen "Klimafreundlicher Neubau (297)" für das Effizienzhaus 55 oder 40 sowie KNN Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment - Wohngebäude (296) nutzen.
--> Gut zu wissen: Wann eine neu entstehende Wohneinheit als Sanierung oder Neubau förderfähig ist und welche förderfähigen Kosten dabei angesetzt werden können, ist ausführlich im KfW-Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen (ab Seite 11) aufgeführt.
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Sofern Elektriker und Dachdecker die Leistungen direkt an Sie erbringen und diese der Installation der begünstigten PV-Anlage dienen, gilt ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Um die BEG-Förderung für die neue Heizung zu erhalten, müssen Sie jedoch 65 Prozent der mit der neuen Heizung versorgten ...
Antwort lesen »Indem Sie die oberste Geschossdecke fachgerecht dämmen, verliert die Zwischensparrendämmung weitestgehend an Bedeutung für den Wohnraum. ...
Antwort lesen »In der ersten Variante bewohnt der Enkel eine abgeschlossene Wohneinheit, ohne selbst Miteigentümer zu sein. Wir gehen davon aus, dass das ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist die Förderung inkl. Einkommensbonus grundsätzlich möglich. Die erforderlichen Nachweise des Ehegatten sind ...
Antwort lesen »Aus Sicht der Förderung ist das grundsätzlich möglich. Ob der Auftrag ohne weiteres storniert werden kann, hängt allerdings von den ...
Antwort lesen »Geht es um die nicht geförderte Energieberatung, können Sie in aller Regel frei agieren. Hier gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Anders ...
Antwort lesen »Bei der Zuschussförderung gilt die Anzahl der Wohneinheiten nach Fertigstellung der Maßnahme. Nach Rücksprache mit der KfW trifft das auch ...
Antwort lesen »Die Hackschnitzelheizung ist eine gute Alternative, wenn Sie über den nötigen Platz verfügen und den Brennstoff günstig beziehen können. ...
Antwort lesen »Planen Sie, die Dämmung ohnehin bis in den First zu ziehen, ist eine zusätzliche Dämmung der Kehlbalkenlage aus energetischer Sicht ...
Antwort lesen »Bei einer Innendämmung mit Holzfaserplatten sollten Sie die Fliesen im Bereich der zu dämmenden Außenwand in der Regel vollständig ...
Antwort lesen »Als neutrale Onlineplattform informieren wir nur über die Programme der KfW – wir können Sie selbst aber nicht beeinflussen. Einen ...
Antwort lesen »Ja, es ist möglich, nur Teilbereiche eines Hauses zu dämmen. Die Maßnahme mindert die Wärmeverluste und wird sogar vom Staat gefördert. ...
Antwort lesen »Nein. Anzurechnen sind hier nur die Einkommen der relevanten Haushaltsmitglieder. Dazu zählen nach Aussage des Fördergebers alle zum ...
Antwort lesen »Nein, den Effizienzbonus zur Förderung der Wärmepumpen gibt es bei Neuanträgen nicht mehr. Aktuell stehen nur noch der Geschwindigkeits- ...
Antwort lesen »Fachlich sauber wäre es, wenn Sie die Dampfbremse auf der warmen Innenseite der Konstruktion anbringen. Denn auf diese Weise stellen Sie am ...
Antwort lesen »Die Förderung beantragt im ungeteilten Mehrfamilienhaus ein Eigentümer. Handelt es sich um eine Wohnungseigentümergemeinschaft, beantragt ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Wichtig ist, dass die Wärmepumpe den technischen Vorgaben entspricht. Außerdem müssen Sie mind. 65 Prozent der ...
Antwort lesen »Ein Betrieb der Heizung mit Frostschutzmittel ist grundsätzlich möglich, im Einzelfall aber detailliert zu planen. Prüfen sollten Sie dabei ...
Antwort lesen »Eine konkrete Firma können wir Ihnen leider nicht empfehlen. Suchen Sie am besten nach Fachbetrieben für Flüssiggastanks bzw. die ...
Antwort lesen »Ja, auch dann erhalten Sie Fördermittel für die neue Wärmepumpe über die KfW. Wichtig ist, dass Sie alle Fördervoraussetzungen erfüllen und ...
Antwort lesen »Im Zweifamilienhaus können Sie Kosten von 43.000 Euro ansetzen. Für diese bekommen Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent. Tauschen ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie Fördermittel für die neuen Türen beantragen. Laut BEG-EM-Richtlinie gilt ein U-Wert von 1,3 W/m²K bei Außentüren ...
Antwort lesen »Ja, es ist grundsätzlich möglich, den Ergänzungskredit hier in Anspruch zu nehmen. Das gilt zumindest dann, wenn eine Bestätigung zur ...
Antwort lesen »Aktuell heißt es in § 79 Absatz 4 GModG: "(4) Auf ein kleines Gebäude sind die Vorschriften dieses Abschnitts nicht anzuwenden. Auf ein ...
Antwort lesen »Die Förderung verpflichtet grundsätzlich nicht dazu, Preise zu halten. Wichtig sind hier die individuellen vertraglichen Bedingungen. Um ...
Antwort lesen »Ja, grundsätzlich dürfen sich PV-Anlage und Wechselrichter auch auf zwei unmittelbar nebeneinanderliegenden Grundstücken befinden. Das gilt ...
Antwort lesen »Die Wärmepumpe leistet bei Norm-Außentemperatur weniger als 7 kW, während die Heizlast an diesem Punkt bei rund 9 kW liegt. Das kann ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent auf die gesamten Kosten. Anrechenbar sind dabei 28.000 Euro für die ...
Antwort lesen »Das ist grundsätzlich möglich. Handelt es sich um eine identische Maßnahme, gilt hier allerdings eine Sperrfrist von 6 Monaten. Um die ...
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