Wärme steigt immer nach oben. Deshalb ist die Dachdämmung entscheidend für den Wärmeschutz des Hauses - und für den Wohnkomfort im Dachgeschoss. Bei einem Dachausbau ist die Kombination aus Zwischensparrendämmung und Untersparrendämmung die ideale Lösung. Die Dämmung im Doppelpack beseitigt alle Wärmebrücken und ist im Sommer wie im Winter ein Garant für bestes Wohnklima.
Schritt 1: Zwischensparrendämmung einbauen
Bevor das Dachgeschoss ausgebaut werden kann, steht die Dachdämmung an. Voraussetzung dafür ist eine intakte Dachhaut, zum Beispiel mit einer regendichten Unterspannbahn. Für die Dämmung lassen sich die Felder zwischen den Dachsparren ganz einfach mit Dämmstoff ausfüllen. Diese Form der Dämmung wird Zwischensparrendämmung genannt. Danach wird mit einer Dampfbremse luftdicht abgedichtet.
Schritt 2: Untersparrendämmung komplettiert den Wärmeschutz
Komplettiert wird diese Zwischensparrendämmung dann durch eine Untersparrendämmung. Der Vorteil dieser Kombination: Mit einer Lattung quer zu den Sparren (Konterlattung) beseitigt die Untersparrendämmung Wärmebrücken im Bereich der Sparren. Außerdem kann der Wärmeschutz durch die zusätzliche Untersparrendämmung noch einmal deutlich gesteigert werden. Das ist besonders dann von Vorteil, wenn die Höhe der Sparren keine ausreichende Dicke bei der Zwischensparrendämmung zulässt. Mit der Untersparrendämmung wird die Dachdämmung verstärkt, außerdem macht die zusätzliche Installationsebene das Verlegen von Leitungen einfach möglich.
--> Wichtig zu wissen: Egal ob in Eigenregie oder mit einem Fachbetrieb - bei der Dachdämmung müssen die gesetzlichen Vorgaben aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) eingehalten werden.
Viele Hersteller bieten für die Dachdämmung ein Komplettprogramm aus Dämmstoff, Dampfbremse und Zubehör an. Damit bietet das gedämmte Dach besten Schutz vor Kälte, Hitze, Feuchtigkeit und Wind. Die Dachdämmung im Duo schützt das Haus nicht nur über das ganze Jahr hinweg, sondern auch über viele Jahre vor Wärmeverlusten und hohen Energiekosten.
Die Höchstgrenze förderbarer Kosten gilt immer pro Gebäude. In diesem Fall darf Ihre Tochter für das geschenkte Haus, in dem Sie mit ...
Antwort lesen »Die Vorgabe mit der maximal möglichen Schichtdicke gilt nur bei einer Einblas-/Kerndämmung. Bringen Sie auch eine Außendämmung an, ist ...
Antwort lesen »Sie können das Material separat allein kaufen und den Fachhandwerker unabhängig davon beauftragen, um die Förderung der Dachdämmung zu ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir den Kontakt zu Ihrem Schornsteinfeger. Denn dieser muss den Ofen abnehmen, auch wenn er in der Baugenehmigung ...
Antwort lesen »Wenn die Heizung nicht von der Austauschpflicht nach § 72 GEG betroffen ist und die Emissionswerte den aktuellen Vorgaben entsprechen, ...
Antwort lesen »Aktuell können Sie in diesem Bereich leider keine Zuschüsse beantragen. Ohne Pflegegrad bekommen Sie bei Bedarf aber einen günstigen ...
Antwort lesen »§ 47 GEG bezieht sich auf die Dämmung der obersten Geschossdecke und lässt die Dachdämmung als Alternative zu. Nach § 3 GEG handelt es sich ...
Antwort lesen »Geht es um die Heizungsförderung, können Sie im Zweifamilienhaus Fördermittel für zwei Wohneinheiten beantragen. Das gilt allerdings nur ...
Antwort lesen »Ohne die Anlage im Detail zu kennen, ist eine Aussage aus der Ferne hier leider nicht möglich. Wurde die Gasheizung fachgerecht ausgelegt, ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Solaranlage bekommen Sie über die KfW-Heizungsförderung. Hier ist ein Zuschuss in Höhe von 30 Prozent möglich. ...
Antwort lesen »Bei der geplanten Zwischensparrendämmung kann feuchtwarme Luft in die Dämmebene eintreten, die dann innenseitig an der äußeren Lage Holz ...
Antwort lesen »Möchten Sie die KfW-Produkte 458 (Zuschuss Heizungsförderung) und 358 (Ergänzungskredit) kombinieren, ergeben sich die förderbaren Kosten ...
Antwort lesen »Möchten Sie Fördermittel für die neue Heizungspumpe beantragen, kommt das Förderprogramm Heizungsoptimierung des BAFA infrage. Dabei gelten ...
Antwort lesen »Um die Sperrfrist kommen Sie leider nicht herum, wenn Sie eine Förderung für die identische Maßnahme erneut beantragen möchten. Das ist der ...
Antwort lesen »Auch in diesem Fall können Sie Fördermittel für die Wärmepumpe beantragen. Das Budget förderbarer Kosten steht Ihnen erneut voll zur ...
Antwort lesen »Wenn Sie den Klimageschwindigkeitsbonus zur Förderung der Wärmepumpe beantragt und zugesagt bekommen haben (Voraussetzung: Zentrale ...
Antwort lesen »Hier ist im Einzelfall zu entscheiden, wie richtig zu verfahren ist. Faktoren sind dabei: • die selbständige Nutzbarkeit der Gebäude• ein ...
Antwort lesen »Beantragen Sie Fördermittel für eine identische Maßnahme, gilt eine Sperrfrist von 6 Monaten. Bei Anlagen zur Wärmeerzeugung gelten ...
Antwort lesen »Fördermittel für die Dachsanierung bekommen Sie immer dann, wenn Sie das Dach dämmen. Erreichen Sie dabei einen U-Wert von 0,14 W/m²K, ...
Antwort lesen »Möglich ist die Maßname. Sie sollten allerdings ein Lüftungskonzept nach DIN 1948 Teil 6 erstellen lassen (Vorschrift bei Austausch von ...
Antwort lesen »Für die Förderung der Wärmepumpe benötigen Sie keinen Energieberater. Der Fachhandwerker kann die benötigte BzA-ID zur Antragstellung ...
Antwort lesen »Erfüllt das Dach bereits die energiesparrechtlichen Vorschriften vom 01. Januar 1984, müssen Sie nach Anlage 7 GEG keine zusätzliche ...
Antwort lesen »Hier gelten in der Regel ähnliche Vorgaben, wie bei der BEG-Förderung der neuen Fenster. Demnach sind Fliegengitter förderbar, wenn Sie ...
Antwort lesen »Im ersten Fall müssen Sie insgesamt 63,5 kWh Energie in den Speicher einbringen, um den Temperaturanstieg zu realisieren. Im zweiten Fall ...
Antwort lesen »Nach Angeben des BMWK können alle zur Rechnungslegung nach HGB verpflichteten (bau)fachlich kompetenten Personen (§ 238) die Planungs- und ...
Antwort lesen »Die BEG-Förderung können Sie nachträglich leider nicht mehr beantragen. Handelt es sich um Maßnahmen an einer eigenen und selbst genutzten ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist und war die Kombination aus BEG-EM- und BEG-WG-Förderung förderbar. Seit 2024 funktioniert das direkt. Zuvor waren zwei ...
Antwort lesen »Energieberatungen erfolgen grundsätzlich für das gesamte Haus. Aus diesem Grund gehen wir davon aus, dass Sie die Nummer 6 angeben müssen. ...
Antwort lesen »Sind Dach und Dachboden ungedämmt und hat das Haus mehr als zwei Wohneinheiten, ist die Dachbodendämmung Pflicht gemäß § 47 GEG. Handelt es ...
Antwort lesen »Hier hat Ihr Energieberater leider recht. Denn für den Geschwindigkeitsbonus kommt es auf die Art der Heizung an. Handelt es sich um eine ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort