Das Soll-Ziel beim Lüften ist klar: Die alte, verbrauchte Luft soll raus, frische Luft soll rein ins Haus. Gleichzeitig soll gerade im Winter nicht zu viel Heizwärme verloren gehen. Doch bis Feuchtigkeit, Schadstoffe und Gerüche ihren Weg nach draußen finden, braucht es seine Zeit. Je nach Jahreszeit - oder besser gesagt nach Außentemperatur - funktioniert der Luftaustausch unterschiedlich gut. Die Regel lautet: Je größer der Temperaturunterschied zwischen innen und außen ist, desto schneller geht es voran beim Lüften.
Clever Lüften: Stoßlüften - so viel Zeit muss sein
Die Bewohner müssen sich beim Lüften aber nicht auf ihr Bauchgefühl verlassen. Stattdessen können sie sich nach dem Monat richten. Denn das Jahr lässt sich mehr oder weniger parallel zu den Jahreszeiten in verschiedene "Lüftungszonen" unterteilen. Die grobe Tendenz: Je höher die Außentemperatur, desto länger muss gelüftet werden. Wichtig ist, die Fenster ganz aufzumachen und die Heizung zu drosseln. Am effektivsten ist Querlüften. Dabei werden gegenüberliegende Fenster weit geöffnet.
Richtwerte - so lange muss pro Lüftungsvorgang gelüftet werden:
*Im September ermöglichen Temperatur und Luftfeuchtigkeit einen schnelleren Luftaustausch. Deshalb kann in der Regel kürzer gelüftet werden als z.B. im Oktober.
Im Hochsommer muss also dreimal so lange gelüftet werden wie im Winter. Während der Heizperiode reichen 5 Minuten pro Lüftungsvorgang aus. Bei längerem Lüften wird zu viel Heizenergie verschwendet. Außerdem besteht die Gefahr, dass die Fensterlaibungen zu stark auskühlen und sich Schimmel bildet.
Drei Mal lüften pro Tag ist das absolute Minimum
Die nächste Frage: Wie oft muss gelüftet werden? Das hängt vor allem vom Raum, dem Feuchtigkeitsaufkommen und von den Anwesenheitszeiten der Bewohner ab. Als Beispiel: Eine vierköpfige Familie gibt circa 10 bis 12 Liter Wasser am Tag an die Umgebung ab - durchs Atmen, Kochen, Duschen, Waschen etc.. In Bad und Küche ist das Feuchtigkeitsaufkommen entsprechend größer, hier muss öfter gelüftet werden. Aber auch im Schlafzimmer ist nach dem Aufstehen einmal lüften fällig oder im Wohnzimmer, wo oft Pflanzen stehen, die Feuchtigkeit an die Raumluft abgeben. Insgesamt gilt als Richtwert:
Schimmel muss draußen bleiben
Wird die Feuchtigkeit nicht abgeführt, riskieren die Bewohner Schimmel. Die Raumluft nimmt die Feuchtigkeit als unsichtbaren Dampf in sich auf, bis sich das Wasser an kalten Oberflächen wieder niederschlägt. Auf diesem kalten, feuchten Untergrund gedeiht Schimmel besonders gut. Mit cleverem Heizen und Lüften werden dagegen die Wände, Decken und Böden trocken gehalten. Praktische Hilfsmittel sind Luftqualitätsfühler und Luftfeuchtemesser (Hygrometer).
Das ist nachträglich leider nicht mehr möglich. Bei der BAFA konnten Sie Anpassungen der Förderung nur innerhalb der Widerspruchsfrist (4 ...
Antwort lesen »Um die Umlage zurückfordern zu können, muss die Wärmepumpe über einen eigenen Zähler mit dem Stromnetz verbunden sein. Integrierte, nicht ...
Antwort lesen »Grundsätzlich muss die Rechnung beglichen sein, bevor Sie die BnD erhalten und den Verwendungsnachweis einreichen können. Eine Ausnahme ...
Antwort lesen »Sind die Bohlen auf dem Dachboden dicht verlegt, könnte tatsächlich Feuchte von unten daran kondensieren. Das passiert, wenn feuchtwarme ...
Antwort lesen »Wichtig ist, dass eine Doppelförderung ausgeschlossen ist. Können Sie das sicherstellen, weil Sie die Förderung beispielsweise für ...
Antwort lesen »Ja, auch für den Austausch einer bestehenden Wärmepumpe bekommen Sie die Heizungsförderung. Wichtig ist, dass die neue Anlage die ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie die Förderung für die Wärmepumpe als Eigentümerin allein stellen. Wie das richtig funktioniert, erklären wir im ...
Antwort lesen »Die Höchstgrenze förderbarer Kosten gilt immer pro Gebäude. In diesem Fall darf Ihre Tochter für das geschenkte Haus, in dem Sie mit ...
Antwort lesen »Die Vorgabe mit der maximal möglichen Schichtdicke gilt nur bei einer Einblas-/Kerndämmung. Bringen Sie auch eine Außendämmung an, ist ...
Antwort lesen »Sie können das Material separat allein kaufen und den Fachhandwerker unabhängig davon beauftragen, um die Förderung der Dachdämmung zu ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir den Kontakt zu Ihrem Schornsteinfeger. Denn dieser muss den Ofen abnehmen, auch wenn er in der Baugenehmigung ...
Antwort lesen »Wenn die Heizung nicht von der Austauschpflicht nach § 72 GEG betroffen ist und die Emissionswerte den aktuellen Vorgaben entsprechen, ...
Antwort lesen »Aktuell können Sie in diesem Bereich leider keine Zuschüsse beantragen. Ohne Pflegegrad bekommen Sie bei Bedarf aber einen günstigen ...
Antwort lesen »§ 47 GEG bezieht sich auf die Dämmung der obersten Geschossdecke und lässt die Dachdämmung als Alternative zu. Nach § 3 GEG handelt es sich ...
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Antwort lesen »Ohne die Anlage im Detail zu kennen, ist eine Aussage aus der Ferne hier leider nicht möglich. Wurde die Gasheizung fachgerecht ausgelegt, ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Solaranlage bekommen Sie über die KfW-Heizungsförderung. Hier ist ein Zuschuss in Höhe von 30 Prozent möglich. ...
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Antwort lesen »Möchten Sie die KfW-Produkte 458 (Zuschuss Heizungsförderung) und 358 (Ergänzungskredit) kombinieren, ergeben sich die förderbaren Kosten ...
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Antwort lesen »Um die Sperrfrist kommen Sie leider nicht herum, wenn Sie eine Förderung für die identische Maßnahme erneut beantragen möchten. Das ist der ...
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Antwort lesen »Möglich ist die Maßname. Sie sollten allerdings ein Lüftungskonzept nach DIN 1948 Teil 6 erstellen lassen (Vorschrift bei Austausch von ...
Antwort lesen »Für die Förderung der Wärmepumpe benötigen Sie keinen Energieberater. Der Fachhandwerker kann die benötigte BzA-ID zur Antragstellung ...
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