Das Soll-Ziel beim Lüften ist klar: Die alte, verbrauchte Luft soll raus, frische Luft soll rein ins Haus. Gleichzeitig soll gerade im Winter nicht zu viel Heizwärme verloren gehen. Doch bis Feuchtigkeit, Schadstoffe und Gerüche ihren Weg nach draußen finden, braucht es seine Zeit. Je nach Jahreszeit - oder besser gesagt nach Außentemperatur - funktioniert der Luftaustausch unterschiedlich gut. Die Regel lautet: Je größer der Temperaturunterschied zwischen innen und außen ist, desto schneller geht es voran beim Lüften.
Clever Lüften: Stoßlüften - so viel Zeit muss sein
Die Bewohner müssen sich beim Lüften aber nicht auf ihr Bauchgefühl verlassen. Stattdessen können sie sich nach dem Monat richten. Denn das Jahr lässt sich mehr oder weniger parallel zu den Jahreszeiten in verschiedene "Lüftungszonen" unterteilen. Die grobe Tendenz: Je höher die Außentemperatur, desto länger muss gelüftet werden. Wichtig ist, die Fenster ganz aufzumachen und die Heizung zu drosseln. Am effektivsten ist Querlüften. Dabei werden gegenüberliegende Fenster weit geöffnet.
Richtwerte - so lange muss pro Lüftungsvorgang gelüftet werden:
*Im September ermöglichen Temperatur und Luftfeuchtigkeit einen schnelleren Luftaustausch. Deshalb kann in der Regel kürzer gelüftet werden als z.B. im Oktober.
Im Hochsommer muss also dreimal so lange gelüftet werden wie im Winter. Während der Heizperiode reichen 5 Minuten pro Lüftungsvorgang aus. Bei längerem Lüften wird zu viel Heizenergie verschwendet. Außerdem besteht die Gefahr, dass die Fensterlaibungen zu stark auskühlen und sich Schimmel bildet.
Drei Mal lüften pro Tag ist das absolute Minimum
Die nächste Frage: Wie oft muss gelüftet werden? Das hängt vor allem vom Raum, dem Feuchtigkeitsaufkommen und von den Anwesenheitszeiten der Bewohner ab. Als Beispiel: Eine vierköpfige Familie gibt circa 10 bis 12 Liter Wasser am Tag an die Umgebung ab - durchs Atmen, Kochen, Duschen, Waschen etc.. In Bad und Küche ist das Feuchtigkeitsaufkommen entsprechend größer, hier muss öfter gelüftet werden. Aber auch im Schlafzimmer ist nach dem Aufstehen einmal lüften fällig oder im Wohnzimmer, wo oft Pflanzen stehen, die Feuchtigkeit an die Raumluft abgeben. Insgesamt gilt als Richtwert:
Schimmel muss draußen bleiben
Wird die Feuchtigkeit nicht abgeführt, riskieren die Bewohner Schimmel. Die Raumluft nimmt die Feuchtigkeit als unsichtbaren Dampf in sich auf, bis sich das Wasser an kalten Oberflächen wieder niederschlägt. Auf diesem kalten, feuchten Untergrund gedeiht Schimmel besonders gut. Mit cleverem Heizen und Lüften werden dagegen die Wände, Decken und Böden trocken gehalten. Praktische Hilfsmittel sind Luftqualitätsfühler und Luftfeuchtemesser (Hygrometer).
Das ist theoretisch möglich. Wichtig sind dabei zwei Punkte. Zum Ersten muss die Förderung der Heizungsoptimierung infrage kommen ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir den Heizungscheck der Verbraucherzentrale. Diesen gibt es dank staatlicher Förderung für Kosten von maximal 30 ...
Antwort lesen »Ihre Kinder können einen Förderantrag stellen. Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent zur Förderung der Wärmepumpe. Arbeitet ...
Antwort lesen »Durch die Porenbetonsteine erreichen die Außenwände in der Regel einen guten U-Wert und sollten nicht schlechter als die Fenster sein. ...
Antwort lesen »Eine Sperrfrist gibt es hier nicht. Sie sollten die Heizungsoptimierung allerdings abschließen, bevor Sie die Förderung für den ...
Antwort lesen »Eine Zwischensparrendämmung im Dachgeschoss ist möglich. Bei diffusionsdichten Schichten wie den beschriebenen Bitumenschindeln kommen ...
Antwort lesen »Auch Energie-Effizienz-Experten des Bundes sind dazu berechtigt, die Bestätigung auszustellen. Nachlesen können Sie das unter Punkt 9.3 der ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie den Steuerbonus für die Sanierung leider nicht. Sie erfüllen zwar die GEG-Vorgaben (0,24 W/m²K), liegen aber ...
Antwort lesen »Entscheiden Sie sich im Neubau für eine elektrische Direktheizung, ist diese nur unter sehr hohen Voraussetzungen zulässig. Zu ...
Antwort lesen »In beiden Fällen erhalten Sie den Klima-Geschwindigkeitsbonus aller Voraussicht nach nicht. Denn das setzt zum einen voraus, dass ...
Antwort lesen »Im Bedarfsausweis sind die Öfen als aktuelle Heiztechnik zu bewerten, wenn es keine andere Anlage gibt. Der Energieträger Holz ist dann für ...
Antwort lesen »Ja, in diesem Fall bekommen Sie Fördermittel für Wärmepumpe und Fußbodenheizung. Nachlesen können Sie das im entsprechenden Infoblatt zu ...
Antwort lesen »Entsprechende Regelungen finden sich hier in der Bauordnung Ihres Bundeslandes. Die Musterbauordnung (MBO) lässt die Installation kleiner ...
Antwort lesen »Am sichersten ist die Installation der Dampfbremse auf der warmen Innenseite der Konstruktion - also raumseitig unter der ...
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Antwort lesen »Nach den Regeln von 2023 war es möglich, als Mieter die Förderung der Heizung zu beantragen. 2024 funktioniert das leider nicht mehr. ...
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Antwort lesen »Bei der Reparatur handelt es sich um eine Instandsetzung. Für diese können Sie leider keine Förderung der Wärmepumpe in Anspruch nehmen. ...
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Antwort lesen »Nein. Hier hat sich nichts Wesentliches geändert. Die oberste Geschossdecke muss nach § 47 GEG nur gedämmt werden, wenn sie oder das Dach ...
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Antwort lesen »Hier empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum Hersteller. Dieser gibt Ihnen eine verbindliche Auskunft darüber, welche Fassadenverkleidungen für ...
Antwort lesen »Neben dem Baujahr des Gebäudes ist im Energieausweis auch das Baujahr des aktuellen Wärmeerzeugers einzutragen. In der Spalte Baujahr sind ...
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Antwort lesen »Auch in diesem Fall kommen Wärmepumpen infrage. Sie können sich zum Beispiel für eine Großwärmepumpe oder eine Kaskadenlösung entscheiden. ...
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