Achtung: Mit der BEG-Reform im Juli 2022 wurde diese Kreditförderung ersatzlos gestrichen! Die BAFA-Zuschüsse für Einzelmaßnahmen bleiben bestehen.
Zum 1.7.2021 hat die KfW die Förderung von Einzelmaßnahmen auf die BEG EM Kreditförderung umgestellt. Das neue Förderprogramm der KfW heißt "Wohngebäude Kredit - 262"
So sieht die BEG EM Kredit für einzelne Sanierungsmaßnahmen jetzt aus
Für einzelne Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle oder Anlagentechnik gibt es einen Sanierungskredit plus Tilgungszuschuss in Höhe von 20 Prozent. 5 Prozent mehr Förderung gibt es, wenn eine Maßnahme aus dem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) umgesetzt wird.
Für einzelne Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Heiztechnik gibt es einen Kredit mit Tilgungszuschuss - dieser liegt abhängig von der gewählten Heizung zwischen 20 und 45 Prozent. Ein Zusatzbonus von 10 Prozent ist teilweise möglich, wenn eine alte Ölheizung außer Betrieb genommen wird. 5 Prozent mehr Förderung gibt es, wenn eine Maßnahme aus dem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) umgesetzt wird oder wenn die Biomasse-Heizung besonders emissionsarm ist.
Die Kreditförderung für Einzelmaßnahmen BEG EM Kredit im Überblick
Wichtig ist die Reihenfolge bei der Antragstellung: Zuerst stellen Eigentümer:innen ihren Antrag (Grundlage dafür ist ein Angebot/Kostenvoranschlag). Erst danach darf der Liefer- und Leistungsvertrag oder Kaufvertrag abgeschlossen werden. Planungs- und Beratungsleistungen können aber schon vor Antragstellung in Anspruch genommen werden.
Parallel zur Kreditförderung von Einzelmaßnahmen wurde zum 1.7.2021 auch die Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus neu geregelt. Alle Infos und Details finden Sie hier: 2. Stufe BEG WG: Effizienzhaus-Förderung der KfW ab Sommer 2021
Wichtig zu wissen: Die bisherige Kreditförderung für einzelne Sanierungsmaßnahmen im bekannten KfW-Programm "Energieeffizient Sanieren – Kredit (151, 152)" sowie für das Heizen mit erneuerbaren Energien im Programm "Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit (167)" ist ausgelaufen und kann nicht mehr beantragt werden!
Die Entscheidung obliegt dem Energie-Effizienz-Experten. Sie hängt unter anderem von folgenden Faktoren bzw. Eigenschaften ab: die ...
Antwort lesen »Relevant ist das Alter der Heizung zum Zeitpunkt der Antragstellung. Nach Rücksprache mit der KfW müssen Sie das Datum auf den Tag genau ...
Antwort lesen »Die Erstellung der nötigen Nachweise ist förderbar. Dabei gilt laut Infoblatt zu förderbaren Maßnahmen Folgendes: "Für den Heizungstausch ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Gesetze. Eine Erneuerung ist zu empfehlen, wenn die Leitungen nicht mehr zum System passen und zum Beispiel zu groß ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass Geräte mit der Nummer 2NV7 und dem Zusatz 031 bis 1976 gefertigt wurden. Sie können daher vermutlich Asbest ...
Antwort lesen »Wenn es sich nach baurechtlicher Einordnung um ein Wohngebäude mit Heizung und/oder Kühlung handelt, ist ein Energieausweis erforderlich. ...
Antwort lesen »Relevant ist hier § 35 der Thüringer Bauordnung. Dieser fordert grundsätzlich einen Abstand von 1,25 Metern zwischen PV-Modulen und ...
Antwort lesen »Die Förderregelungen sind tatsächlich nicht einfach zu durchblicken. Konkret bedeutet das aber: Sie dürfen Steuerbonus und BEG-Förderung ...
Antwort lesen »Nein, das ist nicht möglich. Eine direkte Kombination beider Förderangebote ist untersagt. Nachlesen können Sie das in der ...
Antwort lesen »Relevant sind alle zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten volljährigen ...
Antwort lesen »Das ist in aller Regel nicht möglich. Sie können die Abgase des Kamins aber über den Zug im Schornstein und die Abgase der Gasheizung über ...
Antwort lesen »Grundsätzlich verlangt das GEG von neuen Fenstern einen Uw-Wert von 1,3 W/m²K oder besser. Davon können Sie abweichen, wenn Sie weniger als ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gilt bei der Förderung immer der Zustand zum Zeitpunkt der Antragstellung. Sind Sie da zu dritt oder viert Eigentümer, können ...
Antwort lesen »Eine derartige Pflicht gibt es im GEG nicht. Haben Sie einen von oben frei zugänglichen unbeheizten Dachboden ohne entsprechende Dämmung, ...
Antwort lesen »Hierbei gibt es keine Probleme. Sie können die BAFA-Förderung zur Förderung der Dachdämmung am Gebäude nutzen, die KfW-Förderung für die ...
Antwort lesen »Die Anforderungen sind in § 71 h des Gebäudeenergiegesetzes geregelt und hängen von der Betriebsweise ab. Konkret gilt dabei Folgendes: Die ...
Antwort lesen »Hier sollten Sie keine Probleme bekommen. Wichtig ist, dass Sie die geförderte Klimaanlage weiter betreiben, denn hier gibt es einen ...
Antwort lesen »Antragsberechtigt sind alle Investoren (zum Beispiel Hauseigentümer beziehungsweise Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Contractoren, ...
Antwort lesen »Entscheidend ist der Zeitpunkt der Inbetriebnahme, den Sie auf den Tag genau nachweisen müssen. Möglich ist das zum Beispiel mit einem ...
Antwort lesen »Grundsätzlich sollte der Energieberater das Objekt kennen, um die entsprechenden Nachweise erstellen zu können. In Einzelfällen kann unter ...
Antwort lesen »Den iSFP können Sie aller Voraussicht nach für Einzelmaßnahmen ausstellen, da es im Falle der BEG-WG-Förderung keinen Bonus gibt. Eine ...
Antwort lesen »Sie können Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen. Den Klima-Geschwindigkeitsbonus bekommen Sie aber nicht. Denn den gibt es nur ...
Antwort lesen »Ob Sie die Leitungen austauschen sollten, hängt vom aktuellen Zustand ab. Sind die Rohre dicht, ausreichend groß dimensioniert und bestehen ...
Antwort lesen »Wir empfehlen den Einbau, denn auch bei geschlossenen Systemen kann es vorkommen, dass Luft eintritt oder durch Temperatur- und ...
Antwort lesen »Wichtig für die Förderung ist, dass alle Energieverbräuche sowie alle erzeugten Wärmemengen eines förderfähigen Wärmeerzeugers ...
Antwort lesen »Bei engen Bebauungen, insbesondere bei Reihenhäusern, kann der Lärmschutz bei Wärmepumpen eine Herausforderung darstellen. Möglich ist es, ...
Antwort lesen »Erfüllen Sie alle technischen Voraussetzungen, bekommen den Klimageschwindigkeitsbonus alle, die ihre Wohnung im Haus selbst nutzen. Die ...
Antwort lesen »Wichtig ist, dass die Anlage sich nicht negativ auf das Umfeld auswirkt. Das setzt voraus, dass der Schornstein eine gewisse Höhe aufweisen ...
Antwort lesen »Sie bekommen die Förderung auch, wenn der Dachraum aktuell nicht ausgebaut ist. Allerdings bringt es kaum Vorteile, Dachboden und Dach zu ...
Antwort lesen »Nein, es genügt je ein Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung pro Antrag. Der Liefer- oder Leistungsvertrag sollte dabei vom ...
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