1. Lebensgefahr bei Überflutung der elektrischen Anlage - Elektroanlage von außen abschalten lassen
Steht das Haus bzw. der Keller unter Wasser, gilt höchste Vorsicht! Denn in der Regel sind dann auch der Zählerschrank und die elektrische Anlage überflutet und hier besteht Lebensgefahr. Zum einen können die Sicherungen und Schutzschalter, die normalerweise gegen elektrischen Schlag schützen, nicht mehr richtig funktionieren, und zum anderen kann das Wasser durch den Kontakt mit der elektrischen Anlage leitend sein und bei Berührung einen Stromschlag verursachen. Bevor die überfluteten Räume betreten werden, muss die Elektroanlage von außen abgeschaltet werden, um Stromunfälle zu vermeiden. Dafür wenden sich die Bewohner direkt an den örtlichen Energieversorger. Das Gleiche gilt übrigens auch bei lokalen Überschwemmungen etwa durch starke Regenfälle. Kommt es hierbei zu einem Wassereinbruch im Keller, herrscht ebenfalls die Gefahr eines elektrischen Schlags.
2. Wie kann nach dem Hochwasser die Elektroinstallation möglichst schnell wieder in Betrieb genommen werden?
Auf keinen Fall darf die elektrische Anlage ohne vorherige Prüfung durch einen Fachbetrieb wieder in Betrieb genommen werden! Laien können nicht erkennen, welche Installationen durch das Wasser beschädigt sind, es kann schnell zu einem lebensgefährlichen elektrischen Schlag kommen oder die angeschlossenen Geräte zerstört werden. Auch durchnässte Elektrogeräte wie Pumpen aber auch Waschmaschine, Lampen oder elektrische Werkzeuge müssen zunächst von einem Fachbetrieb auf Defekte überprüft werden.
3. Wer kann die Elektroinstallation nach einer Überflutung überprüfen?
Die Überprüfung des Hausanschlusskastens und des Stromzählers ist Aufgabe des Energieversorgers. Die elektrische Installation, Geräte und die Sicherungen im Zählerschrank kontrolliert der Fachbetrieb. Dabei werden die einzelnen Komponenten trocken gelegt, von Schlamm und Schmutz befreit und auf ordnungsgemäßen Zustand überprüft.
4. Wie lässt sich die Elektroinstallation präventiv vor Unwettern schützen?
Um Schäden zu vermeiden, müssen nach der VDE-Vorschrift in hochwassergefährdeten Gebieten bei Neubau oder Sanierung Hausanschluss sowie Zählerplätze und Stromkreisverteiler oberhalb der zu erwartenden hundertjährigen Überschwemmungshöhe positioniert werden. Grundsätzlich müssen alle neuen Stromkreise durch Fehlerstrom-Schutzschalter gesichert werden. Sind in Altbauten Stromkreise unterhalb der Überschwemmungshöhe im Einsatz, sollten Fehlerstrom-Schutzschalter aufgrund der besonderen Gefährdung nachgerüstet werden, falls noch keine vorhanden sind.
5. Photovoltaik-Anlage und Hochwasser / Überflutung
Solange die Installationen der Photovoltaik-Anlage beispielsweise im Keller noch unter Spannung stehen könnten, dürfen die überfluteten Räume auf keinen Fall betreten werden. Wichtig zudem bei beginnenden Aufräumarbeiten nach dem Hochwasser: Offenes Feuer sollte unbedingt vermieden und die Räume sofort sehr gut gelüftet werden. Wichtige Tipps für die Photovoltaik-Anlage bei Hochwasser.
Das ist theoretisch möglich. Wichtig sind dabei zwei Punkte. Zum Ersten muss die Förderung der Heizungsoptimierung infrage kommen ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir den Heizungscheck der Verbraucherzentrale. Diesen gibt es dank staatlicher Förderung für Kosten von maximal 30 ...
Antwort lesen »Ihre Kinder können einen Förderantrag stellen. Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent zur Förderung der Wärmepumpe. Arbeitet ...
Antwort lesen »Durch die Porenbetonsteine erreichen die Außenwände in der Regel einen guten U-Wert und sollten nicht schlechter als die Fenster sein. ...
Antwort lesen »Eine Sperrfrist gibt es hier nicht. Sie sollten die Heizungsoptimierung allerdings abschließen, bevor Sie die Förderung für den ...
Antwort lesen »Eine Zwischensparrendämmung im Dachgeschoss ist möglich. Bei diffusionsdichten Schichten wie den beschriebenen Bitumenschindeln kommen ...
Antwort lesen »Auch Energie-Effizienz-Experten des Bundes sind dazu berechtigt, die Bestätigung auszustellen. Nachlesen können Sie das unter Punkt 9.3 der ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie den Steuerbonus für die Sanierung leider nicht. Sie erfüllen zwar die GEG-Vorgaben (0,24 W/m²K), liegen aber ...
Antwort lesen »Entscheiden Sie sich im Neubau für eine elektrische Direktheizung, ist diese nur unter sehr hohen Voraussetzungen zulässig. Zu ...
Antwort lesen »In beiden Fällen erhalten Sie den Klima-Geschwindigkeitsbonus aller Voraussicht nach nicht. Denn das setzt zum einen voraus, dass ...
Antwort lesen »Im Bedarfsausweis sind die Öfen als aktuelle Heiztechnik zu bewerten, wenn es keine andere Anlage gibt. Der Energieträger Holz ist dann für ...
Antwort lesen »Ja, in diesem Fall bekommen Sie Fördermittel für Wärmepumpe und Fußbodenheizung. Nachlesen können Sie das im entsprechenden Infoblatt zu ...
Antwort lesen »Entsprechende Regelungen finden sich hier in der Bauordnung Ihres Bundeslandes. Die Musterbauordnung (MBO) lässt die Installation kleiner ...
Antwort lesen »Am sichersten ist die Installation der Dampfbremse auf der warmen Innenseite der Konstruktion - also raumseitig unter der ...
Antwort lesen »Schimmel entsteht nur, wenn es im Keller unbemerkt zur Kondensation kommt. Sind die Fenster energetisch schlechter als die umliegenden ...
Antwort lesen »Nach den Regeln von 2023 war es möglich, als Mieter die Förderung der Heizung zu beantragen. 2024 funktioniert das leider nicht mehr. ...
Antwort lesen »Handelt es sich um Ein- oder Zweifamilienhäuser und bewohnten Sie diese am 01. Februar 2002 selbst als Eigentümerin, gilt die Ausnahme von ...
Antwort lesen »Sinnvoll ist es, die umfassende Energieberatung nach dem Hauskauf zu beauftragen. Denn dann bekommen Sie auch eine BAFA-Förderung für die ...
Antwort lesen »Bei der Reparatur handelt es sich um eine Instandsetzung. Für diese können Sie leider keine Förderung der Wärmepumpe in Anspruch nehmen. ...
Antwort lesen »Planen Sie, die Dämmung im Dachboden neu aufzubauen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen können Sie die Dämmung nach unten und ...
Antwort lesen »Einen Entsorgungsnachweis benötigen Sie, wenn Sie eine Förderung für die Pelletheizung beantragt haben und den Heizungs-Austausch- oder ...
Antwort lesen »Nein. Hier hat sich nichts Wesentliches geändert. Die oberste Geschossdecke muss nach § 47 GEG nur gedämmt werden, wenn sie oder das Dach ...
Antwort lesen »Ob hier eine zusätzliche Dampfbremse erforderlich ist, hängt vom Aufbau der Dachdämmung ab. Bei der Kombination aus Beton, Dämmung und ...
Antwort lesen »Sind die Fenster schon eingebaut, können Sie nachträglich leider keine Förderung für den Fenstertausch beantragen. Geht es um Zuschüsse und ...
Antwort lesen »Eine Antwort auf Ihre Frage hängt von der Wirtschaftlichkeit der Maßnahme ab. Günstig ist der Austausch, wenn Sie mit der Wärmepumpe ...
Antwort lesen »Hier empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum Hersteller. Dieser gibt Ihnen eine verbindliche Auskunft darüber, welche Fassadenverkleidungen für ...
Antwort lesen »Neben dem Baujahr des Gebäudes ist im Energieausweis auch das Baujahr des aktuellen Wärmeerzeugers einzutragen. In der Spalte Baujahr sind ...
Antwort lesen »Die Installation einer Split-Klimaanlage findet in aller Regel auch am Gemeinschaftseigentum (z.B. Fassade) statt. Dafür benötigen Sie die ...
Antwort lesen »Auch in diesem Fall kommen Wärmepumpen infrage. Sie können sich zum Beispiel für eine Großwärmepumpe oder eine Kaskadenlösung entscheiden. ...
Antwort lesen »Die DIN EN 1264-4 "Raumflächenintegrierte Heiz- und Kühlsysteme mit Wasserdurchströmung - Teil 4: Installation" empfiehlt einen R-Wert von ...
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