Allgemein senken Steigerungen der Energieeffizienz oft die Kosten für Produkte oder Dienstleistungen. Das trifft auf sparsame Autos mit geringeren Benzinkosten genauso zu wie auf Haushaltsgeräte, die deutlich weniger Strom als früher verbrauchen. Das allerdings kann dazu führen, dass sich das Verhalten der Nutzer ändert: Sie nutzen das Auto öfter, weil es billiger ist, oder kaufen größere Haushaltsgeräte, die trotz höherer Energieffizienz wegen der Größe mehr Strom verbrauchen. So wird am Ende trotz der möglichen Einsparungen wieder mehr Energie verbraucht und die ursprünglichen Einsparungen werden teilweise wieder aufgehoben. Dieser Effekt wird Rebound genannt.
Rebound-Effekt bei der energetischen Sanierung
Auch bei der energetischen Sanierung ist der Rebound-Effekt bekannt und auch hier spielt das Verhalten der Bewohner in einer sanierten Immobilie eine entscheidende Rolle. Während bei unsanierten Altbauten die Bewohner das Heizkosten sparen verinnerlicht haben und wegen der oft hohen Heizkosten sehr auf Sparmöglichkeiten achten, leisten sich die Bewohner einer sanierten Immobilie oft einen höheren Komfort.
Höhe Heizkosten durch mehr Komfort, höhere Warmwasser-Kosten durch Badsanierung
In der Praxis zeigt sich oft, dass mit einer energetischen Sanierung auch die Komfortanforderungen der Bewohner steigen. Dann werden beispielsweise auch Räume beheizt, die zuvor nur wenig beheizt und genutzt wurden. In Zahlen gesprochen kann der direkte Rebound-Effekt für Raumwärme (also Heizkosten) zehn bis 30 Prozent erreichen.
Ebenso macht es sich auf der Heizkostenabrechnung bemerkbar, wenn bei einer Badsanierung eine größere Badewanne oder Wellness-Landschaften mit Regenwalddusche installiert werden. Der höhere Warmwasserverbrauch lässt die Heizkosten wieder steigen.
Kurz gesagt bedeutet der Rebound-Effekt: Bei geringeren Energiekosten leisten sich viele Nutzer gern einen höheren Komfort. Aus diesem Grund werden prognostizierte Energieeinsparungen in der Praxis häufig nicht erreicht.
Geht es um die Solarpflicht in Baden-Württemberg, sind im Allgemeinen 60 Prozent der solargeeigneten Fläche mit Modulen zu belegen. ...
Antwort lesen »Wie viel Sie bezahlen müssen, hängt im Allgemeinen von den Eigentumsverhältnissen ab. Ohne diese und interne Abstimmungen zu kennen, ist ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Wichtig ist, dass Sie die technischen Voraussetzungen zur Förderung der Solarthermie erfüllen. Dabei gilt unter ...
Antwort lesen »Nach § 24 EEG sind mehrere Anlagen unabhängig von den Eigentumsverhältnissen als eine Anlage anzusehen, wenn sie sich auf demselben ...
Antwort lesen »Sie können auch im Nichtwohnbereich Fördermittel für die Energieberatung beantragen, um ein ganzheitliches Sanierungskonzept aufzustellen ...
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Antwort lesen »Sofern die Heizung weiter im Einsatz bleibt und Sie keine Mittel für selbstnutzende Eigentümer (Klima-Geschwindigkeitsbonus) erhalten ...
Antwort lesen »Ist der Ofen nicht in der HKI-Ofenliste aufgeführt, können Sie bei einem Kaminbauer nachfragen, ob dieser die erforderlichen Unterlagen ...
Antwort lesen »In aller Regel erfolgt die Auszahlung innerhalb weniger Tage. Unter Umständen kam es durch den Jahreswechsel und Urlaubstage zu ...
Antwort lesen »In aller Regel können Sie den Energieberater wechseln, wenn Sie die Förderung für die Energieberatung selbst beantragt haben. Wichtig ist, ...
Antwort lesen »Ohne das Gebäude zu kennen, ist eine Aussage zu einem möglichen Effizienzhaus-Standard aus der Ferne leider nicht möglich. In der Regel ...
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Antwort lesen »Wird das Gebäude unter Einsatz von Energie beheizt und zu Wohnzwecken genutzt (§ 2 GEG), ist ein Energieausweis auszustellen. Bezüglich der ...
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Antwort lesen »Haben Sie bzw. hat Ihr Berater Teile der Förderung nicht beantragt, lässt sich das nachträglich in aller Regel nicht mehr ändern. Daher ist ...
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