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22.01.2024

Pflichtberatung bei Einbau von Gasheizung und Ölheizung laut GEG

Kostenrisiken aufzeigen / Formular für den Nachweis

In der Übergangsphase bis Mitte 2026 / 2028 können laut GEG 2024 in Bestandsgebäuden noch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden. Aber: Das GEG sieht seit dem 1. Januar 2024 in diesen Fällen auch eine verpflichtende Beratung vor! Darin werden Eigentümer auf künftige Kostenrisiken und die Quote für grüne Brennstoffe ab 2029 hingewiesen. Wir erklären, wer die Beratung durchführt und wie sie nachgewiesen wird.

Beratungsgespräch mit Heizungsinstallateur
Vor dem Einbau einer Gasheizung oder Ölheizung ist mit dem GEG 2024 ein Beratungsgespräch Pflicht. Diese Beratung kann zum Beispiel der Heizungsinstallateur übernehmenFoto: Intelligent heizen / Bjoern Luelf

Bis die Wärmepläne der Kommunen vorliegen (je nach Größe der Kommune spätestens Mitte 2026 / 2028) sind Gasheizung und Ölheizung in Altbauten noch eine Option. Doch nicht alles, was erlaubt ist, ist für die Zukunft auch eine gute und günstige Heizungslösung. Deshalb gilt mit dem GEG 2024 eine Pflichtberatung beim Einbau einer Gasheizung oder Ölheizung. 

Geregelt ist diese in § 71 Anforderungen an eine Heizungsanlage "(11) Vor Einbau und Aufstellung einer Heizungsanlage, die mit einem festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoff betrieben wird, hat eine Beratung zu erfolgen, die auf mögliche Auswirkungen der Wärmeplanung und eine mögliche Unwirtschaftlichkeit, insbesondere aufgrund ansteigender Kohlenstoffdioxid-Bepreisung, hinweist. Die Beratung ist von einer fachkundigen Person nach § 60b Absatz 3 Satz 2 oder § 88 Absatz 1 durchzuführen."

Worum geht’s der Pflichtberatung zu Gasheizung und Ölheizung?
In der Beratung werden verschiedene Aspekte zur Planung, Wirtschaftlichkeit und Kostenentwicklung angesprochen:

  • Mögliche Auswirkungen der örtlichen Wärmeplanung (Welche erneuerbaren Energien können genutzt werden? Gibt es in meiner Straße ein Wärmenetz oder ist es geplant? Welche Perspektive gibt es für das Gasnetz, ist Wasserstoff eine Option?)
  • Der steigende CO2-Preis und damit eine mögliche Unwirtschaftlichkeit einer fossilen Heizung
  • Die Grüne-Brennstoff-Quote: Ab 2029 müssen jetzt installierte Gas- und Ölheizungen stufenweise einen bestimmten Anteil erneuerbare Energien (z.B. Biomethan) nutzen.

Wer führt die Pflichtberatung durch?
Die verpflichtende Beratung zu Gas- und Ölheizungen muss eine fachkundige Person durchführen. Das kann der Heizungsbetrieb sein, aber auch Energieberater:innen, Schornsteinfeger und Ofenbauer können die Beratung durchführen.

Wie weise ich nach, dass die Beratung stattgefunden hat?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) haben für Eigentümer:innen und Berater:innen die wichtigsten Informationen zusammengestellt. Am Ende dieses Dokumentes gibt es auch ein Formular, mit dem die Beratung bescheinigt werden kann.

--> Wichtiger Hinweis:
Die Beratungspflicht gilt auch für Heizungen mit festen Brennstoffen, also Holzheizungen. Das Dokument des Ministeriums enthält aber aktuell nur Informationen zu Gasheizungen und Ölheizungen.


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Quelle: energie-fachberater.de / BMWK
 
 

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