Update 13.5.2026: Der Koalitionsausschuss hat gestern beschlossen, den CO2-Preis für 2027 beim jetzigen Korridor von 55 bis 65 Euro zu belassen. Das ist einerseits eine Entlastung für Haushalte mit fossilen Heizungen, die aktuell mit den hohen Heizkosten kämpfen. Andererseits fehlen damit im kommenden Jahr aber Mittel im Klima- und Transformationsfond (KTF), aus dem unter anderem die Sanierungsförderung bezahlt wird. Darüber hinaus ist der stabile Preiskorridor kein gutes Zeichen für die Wärmewende, zumal mitten in einer Energiekrise.
Update 1.1.2026: Seit dem 1. Januar 2026 bewegt sich der der CO2-Preis innerhalb eines Korridors von 55 bis 65 Euro.
Update 6.11.2025: Am 5. November 2025 haben die EU-Minister beschlossen, dass der Start des neuen Emissionshandels für Heiz- und Automobilkraftstoffe (ETS 2) um ein Jahr auf 2028 verschoben wird. Der ETS 2 ist das zentrale EU-Instrument, um die Emissionsziele im Gebäude- und Verkehrssektor zu erreichen: Heizöl, Gas, Benzin und Diesel sollen bepreist werden, um Anreize für das Heizen mit erneuerbaren Energien und Sanierungsmaßnahmen zu schaffen. In Deutschland gilt mit dem CO2-Preis bereits eine Abgabe, die ursprünglich ab 2027 vom europäischen System abgelöst werden sollte. Nun wird das deutsche Gesetz weiter gelten, bevor 2028 der EU-weite Emissionshandel übernimmt.
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Allgemein gesagt ist der CO2-Preis ein Instrument der Umweltpolitik. Er soll die Kosten, die CO2-Emissionen für die Gesellschaft bedeuten, sichtbar machen und Anreize geben zur Senkung der Emissionen. Eingeführt wurde die CO2-Abgabe für den Handel mit fossilen Energieträgern 2021. Seitdem verteuert sie unter anderem das Heizen mit Öl, Gas und Kohle.
Wie hoch ist der CO2-Preis auf fossile Brennstoffe?
Seit 2023 wird der CO2-Preis bei vermieteten Wohnungen zwischen Mietern und Vermieter geteilt, gestaffelt nach dem energetischen Zustand des Gebäudes.
Ausblick ab 2028: Europäische Regelung mit ETS 2
Ab 2028 wird der CO2-Preis auf die europäische Ebene gehoben. Der sogenannte ETS 2 (Emission Trading System) funktioniert so, dass Unternehmen, die Heizöl und Erdgas verkaufen, Zertifikate erwerben. Der Preis dieser Zertifikate richtet sich nach Angebot und Nachfrage. Werden mehr Zertifikate gebraucht als vorhanden, treibt das den Preis in die Höhe. Wer nach 2028 in seinem Haus also noch eine Gas- oder Ölheizung betreibt, wird wohl deutlich mehr zahlen müssen - denn die Kosten für CO2-Zertifikate werden an die Verbraucher:innen weitergegeben.
Was passiert mit dem Geld, dass der Staat durch den CO2-Preis einnimmt? Und was ist das Klimageld?
Das Geld aus der CO2-Abgabe fließt aktuell in den Klima- und Transformationsfonds (KTF). Aus diesem Sondervermögen wird unter anderem die Förderung für Neubau, Sanierung und Heizungstausch finanziert.
Das war ursprünglich anders geplant: Aus den Geldern der Abgabe sollte nämlich ein sogenanntes Klimageld an die Bürger:innen zurückfließen, um Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit zu verknüpfen. Der Staat verteuert also einerseits den Ausstoß von klimaschädlichem CO2, andererseits erhalten alle Bürger das sogenannte Klimageld, und zwar alle gleich viel. So könnten Haushalte mit geringerem Einkommen, die zum Beispiel wenig fliegen und Auto fahren, tatsächlich entlastet werden.
Doch davon ist aktuell (noch) keine Rede. Denn inzwischen gibt es zwar einen Auszahlungsmechanismus für das Klimageld, doch die finanziellen Mittel aus dem KTF sind bereits langfristig verplant.
Pauschale Preisangaben sind hier leider schwierig. Aktuell kosten neue Anlagen inkl. Einbau etwa 10.000 bis 23.000 Euro. Geht es allein um ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung gibt es für Wohngebäude. Nach BEG-EM-Richtlinie Punkt 3. V handelt es sich dabei um Gebäude "nach § 3 Absatz 1 Nummer ...
Antwort lesen »Das Alter der Heizung spielt bei der Förderung der neuen Heizung erst einmal keine Rolle. Sie können die Anlage austauschen und ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie keine Zuschuss-Förderung für die neue Heizung. Sie können im selbstgenutzten Haus allerdings den Steuerbonus ...
Antwort lesen »Die steuerliche Förderung kommt nur für selbstgenutzte Gebäude infrage. Sie können diese daher für die Kosten der Heizung im selbst ...
Antwort lesen »Energieberater ist leider keine geschützte Berufsbezeichnung. Die Qualität der Fachleute kann dadurch stark schwanken. Während einige nur ...
Antwort lesen »Wir empfehlen in diesem Fall, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Der Experte prüft die Ausführung und stellt fest, ob ein Mangel ...
Antwort lesen »Ist die Kommune Fördergeber, darf sie mit dem Programm nach eigenem Ermessen verfahren. Entscheidend ist die jeweilige Richtlinie. Beachten ...
Antwort lesen »Wenn die Styropordämmung fest und tragfähig ist, lässt sich die bestehende Fassadendämmung mit Steinwolle aufdoppeln. Durch die ...
Antwort lesen »Das hängt vom Gebäude ab. Kann die Wärmepumpe dieses allein effizient mit Wärme versorgen, benötigen Sie den alten Gaskessel nicht mehr. ...
Antwort lesen »Für die Anmeldung können Sie sich an Ihren Netzbetreiber wenden. Welcher das ist, erfahren Sie auf der Seite VNBdigital. Den Nachweis über ...
Antwort lesen »Sie benötigen hier eine Bestätigung von Ihrem Fachunternehmen bzw. vom Energieeffizienz-Experten sowie eine Rechnung bzw. einen ...
Antwort lesen »Die 70 Prozent beziehen sich auf das gesamte Projekt. Bei einem Zweifamilienhaus, von dem Sie beide Wohneinheiten selbst bewohnen, können ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier alle Arbeiten, die direkt mit der Maßnahme verbunden sind. Das gilt für den Durchbruch, den Sturz sowie notwendige ...
Antwort lesen »Hier ist kein Energieberater erforderlich. Um Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen zu können, benötigen Sie aber einen ...
Antwort lesen »PV-Module halten in der Regel 25 bis 30 Jahre oder länger. Sie verlieren mit der Zeit aber an Effizienz. Ob sich ein Austausch lohnt, hängt ...
Antwort lesen »Laut TFAQ Punkt 1.03 können Sie die Bauteile auch bei einer Erweiterung fördern lassen, wenn Sie keine Neubauförderung in Anspruch nehmen. ...
Antwort lesen »Das hängt von der Regelung der Anlage und dem Anschluss der Photovoltaik ab. Grundsätzlich ist es möglich, die Heizung auch am Tage mit ...
Antwort lesen »In dem Fall können Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent beantragen. Hinzu kommen folgende Boni: Effizienzbonus in Höhe von 5 ...
Antwort lesen »Sie können die Ölheizung weiter betreiben. Die Entsorgung ist nur dann Pflicht, wenn Sie auch den Geschwindigkeitsbonus in Anspruch nehmen ...
Antwort lesen »Bei einem Gebäude mit zwei Wohneinheiten können Sie 45.000 Euro an Kosten geltend machen. Für den Geschwindigkeitsbonus sind die ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Es gibt allerdings weitere Ausnahmen, die den Nachweis unter Umständen überflüssig machen. So gilt nach Anlage 7 Punkt 5 ...
Antwort lesen »Nach § 48 GEG gelten die Vorgaben nur für Außenbauteile, die an beheizte oder gekühlte Bereiche grenzen. So heißt es: "Soweit bei beheizten ...
Antwort lesen »Eine pauschale Angabe zum Bivalenzpunkt ist leider nicht möglich. Das hängt immer vom Gebäude und von der Wärmepumpe ab. Üblich sind Werte ...
Antwort lesen »Geht es um die Bestätigung nach dem Einbau der Wärmepumpe, müssen Sie eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen. Möglich ist das ...
Antwort lesen »Wenn die Kommune ein Wärmenetz errichtet, können Sie Fördermittel für den Anschluss an dieses über die KfW beantragen. Die Höhe der ...
Antwort lesen »Eine Änderung des Antrags ist in der Regel nicht mehr möglich. Stornieren Sie diesen und stellen Sie ihn direkt erneut, kommt es bei ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Im Merkblatt zum KfW-Wohneigentumsprogramm Jung kauft Alt (308) heißt es dazu: "Für die in diesem Produkt geforderte ...
Antwort lesen »Nein, für die Elektroheizung bekommen Sie keine Förderung. Ist/wird das Gebäude nicht mit einem sehr guten Wärmeschutz ausgestattet, kann ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist für den Förderantrag die Anzahl der Wohneinheiten maßgeblich, die nach Abschluss des Vorhabens für die ...
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