Die Nachrüstung einer Fußbodenheizung ist sinnvoll bei fast jeder Sanierung. Es stehen - je nach Umfang der Modernisierung - vier verschiedene Möglichkeiten und Systeme zur Wahl.
1. Nass-Systeme für die Kernsanierung
Steht eine Kernsanierung an, ist meistens ein klassisches Nass-System die erste Wahl. Zwei Varianten stehen zur Auswahl: Rohrsysteme auf Dämmplatte im Nassestrich sowie Rohrsysteme in Dämmplatte mit Nassestrich. Die Aufbauhöhen liegen bei mindestens 60 Millimetern plus Dämmung, Kleber und Bodenbelag. Der Fußbodenaufbau inklusive aller Anschlüsse bei Türen, Treppen etc. muss also gut geplant und fachgerecht ausgeführt werden. Hinzu kommt das relativ hohe Flächengewicht, das vor allem durch den Estrich entsteht und damit nicht für jede Deckenkonstruktion geeignet ist. Vor allem bei Holzbalkendecken sollte unbedingt auf die Belastbarkeit geachtet werden! Vorteil der Nass-Systeme: Sie können flexibler an die Wünsche der Bewohner angepasst werden.
2. Einfache Nachrüstung mit Trockensystem bei Sanierung
Einfacher gelingt die Nachrüstung der Fußbodenheizung mit einem Trockensystem. Hier stehen Rohrsysteme in Dämmplatte mit Trockenestrich (meistens verbunden mit Wärmeleitblechen), Rohrsysteme in Trockenausbauplatte mit oder ohne zusätzliche Dämmschicht, sowie Rohrsysteme auf Dämmplatte in Gussasphaltestrich zur Verfügung. Alle Trockensysteme punkten mit ihrer niedrigen Aufbauhöhe und dem geringen Flächengewicht, dem fast alle Deckenkonstruktionen standhalten. Außerdem lassen sie sich schnell, arbeits- und kostensparend installieren.
3. Dünnschichtsysteme mit Minimalaufbau für Renovierung
Auch speziell für die Renovierung gibt es Systeme für die Nachrüstung einer Fußbodenheizung. Sie sind Verbundkonstruktionen aus Rohren auf einem Altuntergrund in einer Ausgleichsmasse und kommen mit Aufbauhöhen von nur 20 Millimetern aus. Die Folienelemente und Rohre werden mit minimalem Montageaufwand direkt auf dem Estrich oder dem alten Fußbodenbelag verlegt. Danach wird der Boden durch eine dünne Ausgleichsschicht begradigt. Hierauf kann wiederum ein neuer Bodenbelag verlegt werden. Bei der Wahl des Bodenbelags stehen Eigentümern fast alle Wünsche offen, allerdings leiten keramische Fliesen die Wärme deutlich besser als ein hochfloriger Teppich. In jedem Fall ist daher auf die Herstellerangaben zu achten. Die Dünnschichtsysteme lassen sich direkt an bestehende Heizsysteme anschließen. Die nahezu direkte Verlegung der Warmwasserrohre unter dem Fußbodenbelag bedeutet sehr kurze Aufheizzeiten. Außerdem kann die Vorlauftemperatur weiter abgesenkt werden, was nochmals Energiekosten spart.
4. Bei eigenem Strom und guter Dämmung kommt auch elektrische Fußbodenheizung in Frage
Wer eigenen Strom erzeugt, zum Beispiel mit Photovoltaik-Anlage, kann auch über eine elektrische Fußbodenheizung nachdenken. Besonders wichtig für die Wirtschaftlichkeit ist dann aber eine gute Dämmung des Hauses. Bei einer elektrischen Fußbodenheizung werden anstelle der Warmwasserrohre Widerstandskabel oder Folien mit eingearbeiteten Heizleitern verlegt – je nach Bauweise unter, im oder auf dem Estrich. Das ist auch im Bad ohne Angst vor Stromschlägen möglich, da nur geerdete Leitungen verwendet werden. Durch ihre minimale Aufbauhöhe ab 3 Millimetern ist eine direkte Verlegung unter dem Bodenbelag möglich, die Systeme sind dann schnell installiert.
--> Gut zu wissen: Die Nachrüstung einer Fußbodenheizung ist im Rahmen der Heizungsoptimierung förderfähig!
Pauschale Preisangaben sind hier leider schwierig. Aktuell kosten neue Anlagen inkl. Einbau etwa 10.000 bis 23.000 Euro. Geht es allein um ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung gibt es für Wohngebäude. Nach BEG-EM-Richtlinie Punkt 3. V handelt es sich dabei um Gebäude "nach § 3 Absatz 1 Nummer ...
Antwort lesen »Das Alter der Heizung spielt bei der Förderung der neuen Heizung erst einmal keine Rolle. Sie können die Anlage austauschen und ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie keine Zuschuss-Förderung für die neue Heizung. Sie können im selbstgenutzten Haus allerdings den Steuerbonus ...
Antwort lesen »Die steuerliche Förderung kommt nur für selbstgenutzte Gebäude infrage. Sie können diese daher für die Kosten der Heizung im selbst ...
Antwort lesen »Energieberater ist leider keine geschützte Berufsbezeichnung. Die Qualität der Fachleute kann dadurch stark schwanken. Während einige nur ...
Antwort lesen »Wir empfehlen in diesem Fall, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Der Experte prüft die Ausführung und stellt fest, ob ein Mangel ...
Antwort lesen »Ist die Kommune Fördergeber, darf sie mit dem Programm nach eigenem Ermessen verfahren. Entscheidend ist die jeweilige Richtlinie. Beachten ...
Antwort lesen »Wenn die Styropordämmung fest und tragfähig ist, lässt sich die bestehende Fassadendämmung mit Steinwolle aufdoppeln. Durch die ...
Antwort lesen »Das hängt vom Gebäude ab. Kann die Wärmepumpe dieses allein effizient mit Wärme versorgen, benötigen Sie den alten Gaskessel nicht mehr. ...
Antwort lesen »Für die Anmeldung können Sie sich an Ihren Netzbetreiber wenden. Welcher das ist, erfahren Sie auf der Seite VNBdigital. Den Nachweis über ...
Antwort lesen »Sie benötigen hier eine Bestätigung von Ihrem Fachunternehmen bzw. vom Energieeffizienz-Experten sowie eine Rechnung bzw. einen ...
Antwort lesen »Die 70 Prozent beziehen sich auf das gesamte Projekt. Bei einem Zweifamilienhaus, von dem Sie beide Wohneinheiten selbst bewohnen, können ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier alle Arbeiten, die direkt mit der Maßnahme verbunden sind. Das gilt für den Durchbruch, den Sturz sowie notwendige ...
Antwort lesen »Hier ist kein Energieberater erforderlich. Um Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen zu können, benötigen Sie aber einen ...
Antwort lesen »PV-Module halten in der Regel 25 bis 30 Jahre oder länger. Sie verlieren mit der Zeit aber an Effizienz. Ob sich ein Austausch lohnt, hängt ...
Antwort lesen »Laut TFAQ Punkt 1.03 können Sie die Bauteile auch bei einer Erweiterung fördern lassen, wenn Sie keine Neubauförderung in Anspruch nehmen. ...
Antwort lesen »Das hängt von der Regelung der Anlage und dem Anschluss der Photovoltaik ab. Grundsätzlich ist es möglich, die Heizung auch am Tage mit ...
Antwort lesen »In dem Fall können Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent beantragen. Hinzu kommen folgende Boni: Effizienzbonus in Höhe von 5 ...
Antwort lesen »Sie können die Ölheizung weiter betreiben. Die Entsorgung ist nur dann Pflicht, wenn Sie auch den Geschwindigkeitsbonus in Anspruch nehmen ...
Antwort lesen »Bei einem Gebäude mit zwei Wohneinheiten können Sie 45.000 Euro an Kosten geltend machen. Für den Geschwindigkeitsbonus sind die ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Es gibt allerdings weitere Ausnahmen, die den Nachweis unter Umständen überflüssig machen. So gilt nach Anlage 7 Punkt 5 ...
Antwort lesen »Nach § 48 GEG gelten die Vorgaben nur für Außenbauteile, die an beheizte oder gekühlte Bereiche grenzen. So heißt es: "Soweit bei beheizten ...
Antwort lesen »Eine pauschale Angabe zum Bivalenzpunkt ist leider nicht möglich. Das hängt immer vom Gebäude und von der Wärmepumpe ab. Üblich sind Werte ...
Antwort lesen »Geht es um die Bestätigung nach dem Einbau der Wärmepumpe, müssen Sie eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen. Möglich ist das ...
Antwort lesen »Wenn die Kommune ein Wärmenetz errichtet, können Sie Fördermittel für den Anschluss an dieses über die KfW beantragen. Die Höhe der ...
Antwort lesen »Eine Änderung des Antrags ist in der Regel nicht mehr möglich. Stornieren Sie diesen und stellen Sie ihn direkt erneut, kommt es bei ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Im Merkblatt zum KfW-Wohneigentumsprogramm Jung kauft Alt (308) heißt es dazu: "Für die in diesem Produkt geforderte ...
Antwort lesen »Nein, für die Elektroheizung bekommen Sie keine Förderung. Ist/wird das Gebäude nicht mit einem sehr guten Wärmeschutz ausgestattet, kann ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist für den Förderantrag die Anzahl der Wohneinheiten maßgeblich, die nach Abschluss des Vorhabens für die ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort