Die Nachrüstung einer Fußbodenheizung ist sinnvoll bei fast jeder Sanierung. Es stehen - je nach Umfang der Modernisierung - vier verschiedene Möglichkeiten und Systeme zur Wahl.
1. Nass-Systeme für die Kernsanierung
Steht eine Kernsanierung an, ist meistens ein klassisches Nass-System die erste Wahl. Zwei Varianten stehen zur Auswahl: Rohrsysteme auf Dämmplatte im Nassestrich sowie Rohrsysteme in Dämmplatte mit Nassestrich. Die Aufbauhöhen liegen bei mindestens 60 Millimetern plus Dämmung, Kleber und Bodenbelag. Der Fußbodenaufbau inklusive aller Anschlüsse bei Türen, Treppen etc. muss also gut geplant und fachgerecht ausgeführt werden. Hinzu kommt das relativ hohe Flächengewicht, das vor allem durch den Estrich entsteht und damit nicht für jede Deckenkonstruktion geeignet ist. Vor allem bei Holzbalkendecken sollte unbedingt auf die Belastbarkeit geachtet werden! Vorteil der Nass-Systeme: Sie können flexibler an die Wünsche der Bewohner angepasst werden.
2. Einfache Nachrüstung mit Trockensystem bei Sanierung
Einfacher gelingt die Nachrüstung der Fußbodenheizung mit einem Trockensystem. Hier stehen Rohrsysteme in Dämmplatte mit Trockenestrich (meistens verbunden mit Wärmeleitblechen), Rohrsysteme in Trockenausbauplatte mit oder ohne zusätzliche Dämmschicht, sowie Rohrsysteme auf Dämmplatte in Gussasphaltestrich zur Verfügung. Alle Trockensysteme punkten mit ihrer niedrigen Aufbauhöhe und dem geringen Flächengewicht, dem fast alle Deckenkonstruktionen standhalten. Außerdem lassen sie sich schnell, arbeits- und kostensparend installieren.
3. Dünnschichtsysteme mit Minimalaufbau für Renovierung
Auch speziell für die Renovierung gibt es Systeme für die Nachrüstung einer Fußbodenheizung. Sie sind Verbundkonstruktionen aus Rohren auf einem Altuntergrund in einer Ausgleichsmasse und kommen mit Aufbauhöhen von nur 20 Millimetern aus. Die Folienelemente und Rohre werden mit minimalem Montageaufwand direkt auf dem Estrich oder dem alten Fußbodenbelag verlegt. Danach wird der Boden durch eine dünne Ausgleichsschicht begradigt. Hierauf kann wiederum ein neuer Bodenbelag verlegt werden. Bei der Wahl des Bodenbelags stehen Eigentümern fast alle Wünsche offen, allerdings leiten keramische Fliesen die Wärme deutlich besser als ein hochfloriger Teppich. In jedem Fall ist daher auf die Herstellerangaben zu achten. Die Dünnschichtsysteme lassen sich direkt an bestehende Heizsysteme anschließen. Die nahezu direkte Verlegung der Warmwasserrohre unter dem Fußbodenbelag bedeutet sehr kurze Aufheizzeiten. Außerdem kann die Vorlauftemperatur weiter abgesenkt werden, was nochmals Energiekosten spart.
4. Bei eigenem Strom und guter Dämmung kommt auch elektrische Fußbodenheizung in Frage
Wer eigenen Strom erzeugt, zum Beispiel mit Photovoltaik-Anlage, kann auch über eine elektrische Fußbodenheizung nachdenken. Besonders wichtig für die Wirtschaftlichkeit ist dann aber eine gute Dämmung des Hauses. Bei einer elektrischen Fußbodenheizung werden anstelle der Warmwasserrohre Widerstandskabel oder Folien mit eingearbeiteten Heizleitern verlegt – je nach Bauweise unter, im oder auf dem Estrich. Das ist auch im Bad ohne Angst vor Stromschlägen möglich, da nur geerdete Leitungen verwendet werden. Durch ihre minimale Aufbauhöhe ab 3 Millimetern ist eine direkte Verlegung unter dem Bodenbelag möglich, die Systeme sind dann schnell installiert.
Den Nachlass gibt es für steuerbare Verbrauchseinrichtungen, wozu unter anderem Wärmepumpen mit einer Anschlussleistung ab 4,2 kW zählen. ...
Antwort lesen »Den Einkommensbonus können Sie ohnehin nur für die selbst genutzte Wohneinheit nutzen. Im Einfamilienhaus sind das 30 Prozent von 30.000 ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Die Kombination von BEG-Zuschüssen und Steuerboni nach § 35 a/c EStG ist bei derselben Maßnahme nicht ...
Antwort lesen »Geht es um eine Einzelraumfeuerungsanlage, ist die Förderung leider nicht möglich. Hier können Sie nur den Steuerbonus für ...
Antwort lesen »Nach Angaben im Merkblatt zur Verwendungsnachweiserklärung über das BAFA-Portal müssen Sie erst einmal keine Zahlungsnachweise einreichen. ...
Antwort lesen »In Punkt 8.6 der aktuell gültigen BEG-EM-Richtlinie heißt es dazu: "Ebenso ist eine Kumulierung mit der steuerlichen Förderung nach § 35a ...
Antwort lesen »Eine Kombination ist hier nur möglich, wenn Sie Darlehen (KfW 261) und Zuschüsse (KfW 458 oder BAFA) für unterschiedliche Maßnahmen nutzen. ...
Antwort lesen »Richtwerte geben wir Ihnen im Beitrag "Was kostet die Fassadendämmung?". Eine konkrete Preisauskunft bekommen Sie darüber hinaus nur mit ...
Antwort lesen »In den Auslegungsfragen /Vollzugsempfehlungen / Hinweisen zur Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen der LAI ist eine genaue ...
Antwort lesen »Sofern es sich um ein unbeheiztes Treppenhaus handelt, können Sie die BEG-EM-Förderung für den Austausch der Tür nutzen. Mit diesem ...
Antwort lesen »Die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung sind in der BEG-EM-Richtlinie unter Punkt 8.3.1. separat aufgeführt. Sie lassen sich also ...
Antwort lesen »Ändert sich die Anzahl der Wohnungen, müssen Sie den Antrag aller Voraussicht nach stornieren und neu stellen. Den Effizienzbonus könnten ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie können die Fassaden des Gebäudes unterschiedlich stark dämmen und auch nur für einen Teil der Maßnahme ...
Antwort lesen »Unseren Informationen zur Folge handelt es sich bei dem Buderus Heizkessel G115-21 RE um einen Niedertemperaturkessel. Als solcher ist er ...
Antwort lesen »Grundsätzlich können Sie die Arbeiten selbst erledigen. Sie benötigen allerdings die Abnahme von einem Schornsteinfeger. Außerdem empfehlen ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie die Förderung der Heizung allein beantragen. Sie beantragen die Basisförderung (30 %), den Effizienzbonus für ...
Antwort lesen »Bei einem Spalt von zwei bis drei Zentimetern sind vor Ort weitere Untersuchungen nötig. Nur so lässt sich feststellen, ob eine ...
Antwort lesen »Nachträglich ist das bei einem Neubau leider nicht mehr möglich. Wir empfehlen Ihnen daher den Kontakt zu Ihrer Bank. Unter Umständen ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie Fördermittel vom BAFA oder vom Finanzamt. Über das BAFA erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 bis 20 ...
Antwort lesen »Geht es um eine energetische Sanierung zu einem Effizienzhaus-Standard (40, 55, 70, 80 oder Denkmal) kommt die KfW-Förderung 261 infrage. ...
Antwort lesen »Als Vermieter können Sie die über die Förderung hinausgehenden Kosten steuerlich geltend machen. Wir empfehlen, das mit Ihrem Steuerberater ...
Antwort lesen »Laut Paragraf 17 des Hamburger Klimaschutzgesetzes müssen Sie 15 Prozent des Wärmebedarfs regenerativ decken. Der Wärmebedarf ist dabei der ...
Antwort lesen »In der beschriebenen Konstellation handelt es sich um eine Wohnungseigentümergemeinschaft mit zwei Wohnungen. Die Förderung sollten Sie ...
Antwort lesen »Grundsätzlich müssen Sie bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung Eigentümer sein. Den Grundbuchauszug können Sie dabei nach Fertigstellung ...
Antwort lesen »Bleibt die Dachbodendecke oben offen und ist der Dachraum belüftet, benötigen Sie in der Regel keine Dampfbremse unter der ...
Antwort lesen »Verschiedene Hersteller haben Propan-Wärmepumpen im Angebot, die Temperaturen von bis zu 70 Grad Celsius erreichen. Die Innenaufstellung ...
Antwort lesen »Ganz gleich, ob Sie eine neue Pelletheizung oder eine Wärmepumpe einbauen: In beiden Fällen bekommen Sie die Heizungsförderung in Höhe von ...
Antwort lesen »Nein. In dieser Kombination kommt es nicht zu einer Pflicht der Dachdämmung. Losgelöst von der neuen Heizung kann die Dämmung der obersten ...
Antwort lesen »Die Nachtspeicherheizung von AEG ist in der Asbest-Liste nicht aufgeführt. Bei AEG enthalten Heizgeräte bis einschließlich Baujahr 1974 ...
Antwort lesen »Für die Heizung können Sie die KfW-Förderung der Wärmepumpe beantragen. Über diese bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 bis 70 ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort