1. Schon beim Kauf auf Qualität achten
Gleich beim Kauf der Lüftungsanlage sollten Eigentümer auf ein Qualitätsprodukt achten, das die Hygienestandards nach DIN-Norm erfüllt. Ein eingebauter Filter beispielsweise schützt das Gerät vor Verunreinigungen. Auch eine glatte Innenhaut in den Lüftungsrohren verringert die Staubablagerung.
2. Von Fachbetrieb in Funktion einweisen lassen
Soviel Zeit muss sein: Nach der Installation der Lüftungsanlage sollten sich Eigentümer unbedingt einweisen lassen. Bei der Inbetriebnahme der Lüftungsanlage durch den Installateur gibt es dabei Hinweise für die Bedienung und Wartung des Geräts.
3. Filter regelmäßig reinigen und wechseln
Fast alle modernen Lüftungsanlagen zeigen automatisch an, wann der nächste Filterwechsel ansteht. Die Überprüfung und Reinigung des Gerätefilters können die Bewohner ganz leicht selbst durchführen. Je nach Gerät sollten die Gerätefilter als auch die Filtersets hinter den Luftauslässen alle sechs Monate überprüft und spätestens nach einem Jahr ausgetauscht werden. Passende Ersatzfilter können in der Regel über den Fachbetrieb bezogen werden.
4. Reinigung des Wärmetauschers oder -überträgers
Der Wärmeüberträger sorgt dafür, dass wertvolle Heizenergie zurückgewonnen wird. Eine Reinigung des Wärmeüberträgers sollte gemäß Herstellerangaben erfolgen. Dieser lässt sich bei den meisten Lüftungsanlagen einfach entnehmen und mit herkömmlichem Leitungswasser abspülen.
5. Wartung durch den Installateur
Je nach Gerät sollte das Innenleben der Lüftungsanlage etwa alle zwei Jahre im Zuge eines Routine-Checks durch einen Fachhandwerker auf eventuelle Verschmutzungen oder Beschädigungen kontrolliert und bei Bedarf gemäß Herstellerangaben gesäubert werden.
Ja, auch für den Austausch einer bestehenden Wärmepumpe bekommen Sie die Heizungsförderung. Wichtig ist, dass die neue Anlage die ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie die Förderung für die Wärmepumpe als Eigentümerin allein stellen. Wie das richtig funktioniert, erklären wir im ...
Antwort lesen »Die Höchstgrenze förderbarer Kosten gilt immer pro Gebäude. In diesem Fall darf Ihre Tochter für das geschenkte Haus, in dem Sie mit ...
Antwort lesen »Die Vorgabe mit der maximal möglichen Schichtdicke gilt nur bei einer Einblas-/Kerndämmung. Bringen Sie auch eine Außendämmung an, ist ...
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Antwort lesen »§ 47 GEG bezieht sich auf die Dämmung der obersten Geschossdecke und lässt die Dachdämmung als Alternative zu. Nach § 3 GEG handelt es sich ...
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Antwort lesen »Ohne die Anlage im Detail zu kennen, ist eine Aussage aus der Ferne hier leider nicht möglich. Wurde die Gasheizung fachgerecht ausgelegt, ...
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Antwort lesen »Wenn Sie den Klimageschwindigkeitsbonus zur Förderung der Wärmepumpe beantragt und zugesagt bekommen haben (Voraussetzung: Zentrale ...
Antwort lesen »Hier ist im Einzelfall zu entscheiden, wie richtig zu verfahren ist. Faktoren sind dabei: • die selbständige Nutzbarkeit der Gebäude• ein ...
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Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort