So lassen sich die kontrollierte Wohnungslüftung per Lüftungsanlage und die traditionelle Fenster-Lüftung nach Lust und Laune kombinieren. Nur in Extremfällen - also bei Neubauten in Passiv- oder Niedrigstenergie-Bauweise - kann es sein, dass die Fenster wirklich nicht mehr geöffnet werden sollten. Theoretisch ist es mit einer Lüftungsanlage natürlich nicht mehr nötig, die Fenster zu öffnen. Das ist aber kein Ausschluss-Kriterium. Die Bewohner:innen dürfen auch per Hand lüften.
Lüftungsanlage hat viele Vorteile
Bei einer umfassenden Sanierung empfehlen Experten unbedingt den Einbau einer Lüftungsanlage. Trotzdem können sich viele Eigentümer nicht so richtig mit der automatischen Lüftung anfreunden und ziehen die normale Fenster-Lüftung vor. Dabei sprechen viele gute Gründe für den Einbau einer Lüftungsanlage. Sie erleichtert die Lüftung von luftdicht gedämmten Häusern und sorgt kontinuierlich für einen zuverlässigen Luftaustausch. Die verbrauchte, belastete Luft wird abgesaugt, die frische Luft kommt in die Wohnung - gleichmäßig und ganz automatisch, ohne dass die Fenster geöffnet werden müssen. So geht bei kalten Außentemperaturen keine Heizenergie durchs Lüften verloren, die Heizkosten sinken. Moderne Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung übertragen die Wärme der Abluft fast vollständig auf die einströmende Frischluft.
Während die Heizwärme drin bleibt, müssen Pollen, Mücken und sogar Lärm draußen bleiben. Unangenehme Gerüche und Schadstoffe verschwinden wie von selbst und stauen sich nicht in den Wohnräumen. Die Luft im Haus ist stets frisch und die Luftqualität verbessert sich. Auch Feuchtigkeit wird nach draußen abgeführt, so dass sich die Bewohner keine Sorgen um Schimmel machen müssen. Und zu guter Letzt steigert eine Lüftungsanlage auch die Sicherheit im Haus. Schließlich sind Fenster und Türen, die zum Lüften geöffnet und dann vergessen wurden, geradezu eine Aufforderung für Einbrecher.
Komfortabel und bedarfsgerecht: kontrollierte Lüftung des Hauses
Eine Lüftungsanlage muss nicht aufwändig bedient werden. Dank moderner digitaler Display-Raumregler lassen sich Lüftungsprogramme, -zeiten und -funktionen frei nach Bedarf auswählen und einstellen: Bei Abwesenheit läuft die Lüftungsanlage im Minimal-Betrieb, bei Anwesenheit im normalen Modus und bei vollem Haus hilft die Intensivlüftung die Luft immer rein zu halten. Mit zusätzlichen Sensoren ausgestattet, kann die Lüftung sogar selbstständig die bedarfsgerechte Steuerung übernehmen.
Fenster dürfen nach Bedarf geöffnet werden
Wer trotzdem nicht auf die Fenster-Lüftung verzichten will, darf die Fenster und Balkontüren natürlich trotz laufender Lüftungsanlage öffnen. Bei entsprechenden Außentemperaturen können Bewohner:innen das System ausschalten und per Hand lüften. Manche Lüftungsanlagen schalten sich bei geöffneten Fenstern auch automatisch ab.
Nein, das ist in aller Regel nicht möglich. Wenn der Förderantrag gestellt und zugesagt wurde, bleibt der Antragsteller dafür ...
Antwort lesen »Um Fördermittel für die neue Heizung beantragen zu können, benötigen Sie zunächst ein Angebot von einem Fachhandwerker. Auf dieser Basis ...
Antwort lesen »Nachträglich ist das in aller Regel nicht möglich, denn für viele Förderangebote müssen Sie vor Maßnahmenbeginn einen Antrag stellen. ...
Antwort lesen »Grundsätzlich sollte das möglich sein. Denn viele Förderangebote, darunter auch die BEG-Förderung für Maßnahmen an Haus und Heizung, zielen ...
Antwort lesen »Hier entscheiden die Regelungen der Fördergeber. Aktuell gibt es keine bundesweite Förderung. Bietet Ihre Stadt oder Ihre Gemeinde eine ...
Antwort lesen »Sie bekommen Fördermittel für den Austausch der Fenster über das BAFA. Voraussetzung ist, dass die neuen Fenster einen U-Wert von 0,95 ...
Antwort lesen »Wenn Ihr Sohn als Eigentümer im Haus mit erstem oder alleinigem Wohnsitz gemeldet ist, kann er auch den Einkommens- und den ...
Antwort lesen »In § 51 GEG heißt es in Bezug auf Wohngebäude: "Bei der Erweiterung und dem Ausbau eines Gebäudes um beheizte oder gekühlte Räume darf ...
Antwort lesen »Gehen Sie wie geplant vor, können Sie die Angebote leider nicht kombinieren. Denn die EE-Klasse entspricht einer Förderung der Heizung. ...
Antwort lesen »Ja, als eingetragene Eigentümerin bekommt sie die Basisförderung in Höhe von 30 Prozent und den Effizienzbonus in Höhe von 5 Prozent. ...
Antwort lesen »Wenn Ihr Haus baurechtlich zwei Wohneinheiten hat, müssen Sie auch die Förderung der Heizung entsprechend beantragen. Das wirkt sich wie ...
Antwort lesen »Nach den FAQ zur BEG-Förderung sind relevante Haushaltsmitglieder, alle zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- ...
Antwort lesen »In dieser Einbausituation wird es schwer werden, Wärmepumpen mit R32 als Kältemittel zu finden. Hintergrund ist die F-Gase-Verordnung, die ...
Antwort lesen »Hier ist eine pauschale Antwort leider nicht möglich. Grundsätzlich sind Umfeldmaßnahmen förderbar, wenn sie im Zuge einer förderbaren ...
Antwort lesen »In der Regel ist das nicht erforderlich. Das GEG schreibt die Dämmung vor, wenn Sie mehr als 10 Prozent der Fläche einer Bauteilgruppe (zum ...
Antwort lesen »Beantragen Sie Fördermittel für die Wärmepumpe, können Sie einen Zuschuss für drei Wohneinheiten beantragen. Dabei lassen sich Kosten von ...
Antwort lesen »Fördermittel für eine neue Heizung können nur Eigentümer eines Gebäudes beantragen. Nun gibt es zwei Möglichkeiten: Variante 1 - Die GmbH ...
Antwort lesen »In diesem Fall gelten die Vorgaben des GEG nicht und Sie müssen nicht dämmen. Die Dämmpflicht greift nur dann, wenn Sie Maßnahmen an den ...
Antwort lesen »Ja, auch in diesem Fall bekommen Sie Fördermittel für die neue Heizung. Wichtig ist, dass die neue Anlage den Vorgaben des Fördergebers ...
Antwort lesen »Für den Austausch des Wärmeerzeugers in einem bestehenden Gebäudenetz ist der Umbau eines Gebäudenetzes zu beantragen. Den Antrag richten ...
Antwort lesen »Das ist möglich, wenn Sie die Maßnahmen eindeutig trennen. Beantragen Sie 2026 zum Beispiel Fördermittel für den Fenstertausch im EG und ...
Antwort lesen »In vielen Fällen ist das möglich, da durch den Wegfall der Gasheizung die Grundlage der Belieferung entfällt. Eine pauschale Antwort können ...
Antwort lesen »Die Einblasdämmung am Mansarddach kann eine gute Lösung sein, um die Energieeffizienz und den Wärmeschutz zu verbessern. Wichtig ist aber ...
Antwort lesen »Das ist korrekt. Sie müssen einen geförderten iSFP in Auftrag geben. Auf dieser Basis können Sie dann den iSFP-Bonus bei der ...
Antwort lesen »Ja, das ist so möglich. Für den BAFA-Zuschuss werden die förderfähigen Kosten natürlich gekürzt, aber für den KfW-Ergänzungskredit ist es ...
Antwort lesen »Mit der Auslegung einer Wärmepumpe ist ein gewisser Aufwand verbunden. Holen Sie mehrere Angebote ein und lassen die Anlage jedes Mal neu ...
Antwort lesen »In einem nicht beheizten Treppenhaus bekommen Sie keine Förderung für die neue Haustür. Diese erhalten Sie nur, wenn die Haustür Teil der ...
Antwort lesen »Da Sie die Förderung 2023 beantragt haben, gelten die Vorgaben der damals gültigen Richtlinien. In der BEG-EM-Richtlinie von 09. Dezember ...
Antwort lesen »Hier ist nach wie vor kein Energieausweis erforderlich. Nachlesen können Sie das in §79 GEG Abs. 4. Hier heißt es: Auf ein Baudenkmal ist § ...
Antwort lesen »Sinnvoll ist es hier, eine durchgehende Dämmebene zu schaffen. Denn auf diese Weise vermeiden Sie Wärmebrücken und sind bauphysikalisch auf ...
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