Freie Wohnungen sind Mangelware, deshalb entschließen sich immer öfter junge Familien, zu den Eltern zu ziehen. Dann steht schnell ein Dachausbau im Raum: Das bislang nur als Abstellraum genutzte Dachgeschoss lässt sich im besten Fall zur abgeschlossenen Wohnung ausbauen und vielleicht sogar von außen separat erschließen. Doch Achtung: Vor der Planung eines Dachausbaus sollte immer erst der Gang zum Bauamt stehen! Denn nicht jedes Dach kann und darf einfach umgebaut werden.
Baugenehmigung, Nutzungsänderung, Abgeschlossenheitsbescheinigung?
Neben konstruktiven Fragen (Statik / Tragfähigkeit der Decke) müssen Eigentümer:innen klären, ob sie den bisherigen Speicher überhaupt zum Wohnraum umwidmen dürfen. Eine sogenannte Nutzungsänderung bedarf der behördlichen Genehmigung. Dabei müssen viele Details geklärt werden, teilweise muss auch ein PKW-Stellplatz nachgewiesen werden, auch wenn immer mehr Kommunen darauf glücklicherweise verzichten.
Wollen die Eltern den Kindern auch gleich die neue Wohnung überschreiben, brauchen sie in der Regel eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG).
Allgemein gilt in der Regel in Sachen Baugenehmigung für den Dachausbau: Ob eine Baugenehmigung erforderlich ist oder nicht, hängt vom Umfang der geplanten Arbeiten ab. Wird mit dem Dachausbau neuer Wohnraum geschaffen, ist das eine Nutzungsänderung und damit in einigen Bundesländern genehmigungspflichtig. Das Gleiche gilt, wenn durch den Dachausbau Änderungen an der Dachfläche vorgenommen werden, zum Beispiel durch den Einbau von Dachgauben oder einer Dachterrasse oder wenn sogar die Dachneigung verändert wird.
Nicht genehmigungspflichtig sind dagegen Maßnahmen, die an der Optik der Hauses nichts ändern, wie zum Beispiel die Erneuerung der Dachfenster.
Wo muss ich mich wegen der Baugenehmigung für den Dachausbau erkundigen?
Als erste Maßnahme hilft ein Blick in die Landesbauordnung um herauszufinden, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist oder nicht. Anschließend sorgt ein Gespräch mit dem Bauamt für Klarheit bei allen weiteren Fragen.
--> Wichtig zu wissen: Um das Potenzial der Umnutzung von Dächern und der Dachaufstockung schnell und unkompliziert nutzbar zu machen ist geplant, dass die Bundesländer Nutzungsänderungen von Dachgeschossen zu Wohnzwecken in ihren Landesbauordnungen sowie in der Musterbauordnung unter bestimmten Bedingungen genehmigungsfrei stellen. Auch hier kann das Bauamt Auskunft über den Stand der Dinge geben.
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