Sowohl eine Pelletzentralheizung als auch ein Pelletofen kann perfekt mit einer Solaranlage kombiniert werden. Der Vorteil: In Monaten mit hoher Sonneneinstrahlung kann die Solaranlage das komplette Warmwasser erzeugen und bei Bedarf die Heizung unterstützen. Insgesamt kann so bis zu einem Drittel des Wärmebedarfs von der Sonne abgedeckt werden. Liefert die Sonne nicht ausreichend Energie, springt automatisch die Pelletheizung ein.
In 8 Schritten zur neuen Heizung: Unser interaktiver Leitfaden sorgt für einen perfekt durchgeplanten Heizungstausch!
Pelletheizung mit Solarthermie
Die Solarthermie-Anlage ist ein Klassiker im Team Hybridheizung. Die Solarkollektoren übernehmen ganzjährig den Hauptteil der Wassererwärmung und können je nach Größe der Solarthermie-Anlage zusätzlich auch die Heizung unterstützen. Voraussetzung für diese Art der Hybridheizung ist ein sogenannter Kombispeicher. Mit ihm kann die Wärme aus Heizung und Solaranlage effizient genutzt werden, ohne allzu großen Platzbedarf. Gleichzeitig ist der Kombispeicher die Schnittstelle zwischen Solaranlage und Heizung - beide lagern hier Wärme zwischen, die bei Bedarf für Heizung und Warmwasser abgerufen werden kann. In den Sommermonaten übernimmt die Solaranlage komplett das Zepter und der Pelletkessel darf pausieren. Das spart Brennstoff und Kosten.
Pelletheizung mit Photovoltaik-Anlage
Wer schon eine
Solarstrom-Anlage besitzt oder über die Installation nachdenkt, kann
auch diese mit der Pelletheizung zu einer Hybridheizung kombinieren. Das
Grundprinzip ist dieses: Immer wenn es Stromüberschüsse aus der eigenen
Photovoltaik-Anlage
gibt, wird der Stromüberschuss für Heizung und Warmwasser genutzt.
Voraussetzung für eine Hybridheizung aus Pelletheizung und Photovoltaik
ist ein Pufferspeicher plus Elektroheizstab. Überschüssiger Solarstrom
wird dann genutzt, um den Pufferspeicher aufzuheizen. Steht kein
Solarstrom zur Verfügung, springt die Pelletheizung ein. Ein Energiemanager (auch Home Energy Management System (HEMS) genannt) sorgt dafür, dass die zur Verfügung stehende Energie immer optimal verteilt wird.
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Pelletheizung und Wärmepumpe
Etwas weniger bekannt ist die Kombination aus Pelletheizung und Wärmepumpe. Interessant ist diese Form der Hybridheizung vor allem in Altbauten. Möglich ist zum Einen die Kombination aus Pelletkessel und Warmwasserwärmepumpe. Ist dann auch noch eine Photovoltaik-Anlage mit von der Partie, heizen Eigentümer kostengünstig und klimaschonend. Auch Kombigeräte - sogenannte Pellet-Wärmepumpen - sind inzwischen erhältlich. Geheizt wird dann immer mit der aktuell günstigsten Energie. Ob sich die Kombination zweier Heizkessel - zum Beispiel Pelletheizung und Luftwärmepumpe - lohnt, sollten Eigentümer unbedingt durchrechnen (lassen)! Denn die Anschaffungskosten sind deutlich höher als bei einer Einzelheizung und die Förderung deckt nur einen Teil der Kosten ab.
Förderung für eine Hybridheizung mit Pelletheizung
Wer seine Hybridheizung ausschließlich mit erneuerbaren Energien betreibt, kann dafür die KfW-Heizungsförderung beantragen. Bis zu 70 Prozent Zuschuss und ein zinsgünstiger Ergänzungskredit sind damit möglich. Wichtig zu wissen: Die förderfähigen Kosten der Heizungsförderung sind auf 30.000 Euro je Gebäude begrenzt. Bei einer Hybridheizung kann das bedeuten, dass nicht alle Kosten von der Förderung gedeckt sind.
Die Entscheidung obliegt dem Energie-Effizienz-Experten. Sie hängt unter anderem von folgenden Faktoren bzw. Eigenschaften ab: die ...
Antwort lesen »Relevant ist das Alter der Heizung zum Zeitpunkt der Antragstellung. Nach Rücksprache mit der KfW müssen Sie das Datum auf den Tag genau ...
Antwort lesen »Die Erstellung der nötigen Nachweise ist förderbar. Dabei gilt laut Infoblatt zu förderbaren Maßnahmen Folgendes: "Für den Heizungstausch ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Gesetze. Eine Erneuerung ist zu empfehlen, wenn die Leitungen nicht mehr zum System passen und zum Beispiel zu groß ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass Geräte mit der Nummer 2NV7 und dem Zusatz 031 bis 1976 gefertigt wurden. Sie können daher vermutlich Asbest ...
Antwort lesen »Wenn es sich nach baurechtlicher Einordnung um ein Wohngebäude mit Heizung und/oder Kühlung handelt, ist ein Energieausweis erforderlich. ...
Antwort lesen »Relevant ist hier § 35 der Thüringer Bauordnung. Dieser fordert grundsätzlich einen Abstand von 1,25 Metern zwischen PV-Modulen und ...
Antwort lesen »Die Förderregelungen sind tatsächlich nicht einfach zu durchblicken. Konkret bedeutet das aber: Sie dürfen Steuerbonus und BEG-Förderung ...
Antwort lesen »Nein, das ist nicht möglich. Eine direkte Kombination beider Förderangebote ist untersagt. Nachlesen können Sie das in der ...
Antwort lesen »Relevant sind alle zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten volljährigen ...
Antwort lesen »Das ist in aller Regel nicht möglich. Sie können die Abgase des Kamins aber über den Zug im Schornstein und die Abgase der Gasheizung über ...
Antwort lesen »Grundsätzlich verlangt das GEG von neuen Fenstern einen Uw-Wert von 1,3 W/m²K oder besser. Davon können Sie abweichen, wenn Sie weniger als ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gilt bei der Förderung immer der Zustand zum Zeitpunkt der Antragstellung. Sind Sie da zu dritt oder viert Eigentümer, können ...
Antwort lesen »Eine derartige Pflicht gibt es im GEG nicht. Haben Sie einen von oben frei zugänglichen unbeheizten Dachboden ohne entsprechende Dämmung, ...
Antwort lesen »Hierbei gibt es keine Probleme. Sie können die BAFA-Förderung zur Förderung der Dachdämmung am Gebäude nutzen, die KfW-Förderung für die ...
Antwort lesen »Die Anforderungen sind in § 71 h des Gebäudeenergiegesetzes geregelt und hängen von der Betriebsweise ab. Konkret gilt dabei Folgendes: Die ...
Antwort lesen »Hier sollten Sie keine Probleme bekommen. Wichtig ist, dass Sie die geförderte Klimaanlage weiter betreiben, denn hier gibt es einen ...
Antwort lesen »Antragsberechtigt sind alle Investoren (zum Beispiel Hauseigentümer beziehungsweise Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Contractoren, ...
Antwort lesen »Entscheidend ist der Zeitpunkt der Inbetriebnahme, den Sie auf den Tag genau nachweisen müssen. Möglich ist das zum Beispiel mit einem ...
Antwort lesen »Grundsätzlich sollte der Energieberater das Objekt kennen, um die entsprechenden Nachweise erstellen zu können. In Einzelfällen kann unter ...
Antwort lesen »Den iSFP können Sie aller Voraussicht nach für Einzelmaßnahmen ausstellen, da es im Falle der BEG-WG-Förderung keinen Bonus gibt. Eine ...
Antwort lesen »Sie können Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen. Den Klima-Geschwindigkeitsbonus bekommen Sie aber nicht. Denn den gibt es nur ...
Antwort lesen »Ob Sie die Leitungen austauschen sollten, hängt vom aktuellen Zustand ab. Sind die Rohre dicht, ausreichend groß dimensioniert und bestehen ...
Antwort lesen »Wir empfehlen den Einbau, denn auch bei geschlossenen Systemen kann es vorkommen, dass Luft eintritt oder durch Temperatur- und ...
Antwort lesen »Wichtig für die Förderung ist, dass alle Energieverbräuche sowie alle erzeugten Wärmemengen eines förderfähigen Wärmeerzeugers ...
Antwort lesen »Bei engen Bebauungen, insbesondere bei Reihenhäusern, kann der Lärmschutz bei Wärmepumpen eine Herausforderung darstellen. Möglich ist es, ...
Antwort lesen »Erfüllen Sie alle technischen Voraussetzungen, bekommen den Klimageschwindigkeitsbonus alle, die ihre Wohnung im Haus selbst nutzen. Die ...
Antwort lesen »Wichtig ist, dass die Anlage sich nicht negativ auf das Umfeld auswirkt. Das setzt voraus, dass der Schornstein eine gewisse Höhe aufweisen ...
Antwort lesen »Sie bekommen die Förderung auch, wenn der Dachraum aktuell nicht ausgebaut ist. Allerdings bringt es kaum Vorteile, Dachboden und Dach zu ...
Antwort lesen »Nein, es genügt je ein Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung pro Antrag. Der Liefer- oder Leistungsvertrag sollte dabei vom ...
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