Sowohl eine Pelletzentralheizung als auch ein Pelletofen kann perfekt mit einer Solaranlage kombiniert werden. Der Vorteil: In Monaten mit hoher Sonneneinstrahlung kann die Solaranlage das komplette Warmwasser erzeugen und bei Bedarf die Heizung unterstützen. Insgesamt kann so bis zu einem Drittel des Wärmebedarfs von der Sonne abgedeckt werden. Liefert die Sonne nicht ausreichend Energie, springt automatisch die Pelletheizung ein.
In 8 Schritten zur neuen Heizung: Unser interaktiver Leitfaden sorgt für einen perfekt durchgeplanten Heizungstausch!
Pelletheizung mit Solarthermie
Die Solarthermie-Anlage ist ein Klassiker im Team Hybridheizung. Die Solarkollektoren übernehmen ganzjährig den Hauptteil der Wassererwärmung und können je nach Größe der Solarthermie-Anlage zusätzlich auch die Heizung unterstützen. Voraussetzung für diese Art der Hybridheizung ist ein sogenannter Kombispeicher. Mit ihm kann die Wärme aus Heizung und Solaranlage effizient genutzt werden, ohne allzu großen Platzbedarf. Gleichzeitig ist der Kombispeicher die Schnittstelle zwischen Solaranlage und Heizung - beide lagern hier Wärme zwischen, die bei Bedarf für Heizung und Warmwasser abgerufen werden kann. In den Sommermonaten übernimmt die Solaranlage komplett das Zepter und der Pelletkessel darf pausieren. Das spart Brennstoff und Kosten.
Pelletheizung mit Photovoltaik-Anlage
Wer schon eine
Solarstrom-Anlage besitzt oder über die Installation nachdenkt, kann
auch diese mit der Pelletheizung zu einer Hybridheizung kombinieren. Das
Grundprinzip ist dieses: Immer wenn es Stromüberschüsse aus der eigenen
Photovoltaik-Anlage
gibt, wird der Stromüberschuss für Heizung und Warmwasser genutzt.
Voraussetzung für eine Hybridheizung aus Pelletheizung und Photovoltaik
ist ein Pufferspeicher plus Elektroheizstab. Überschüssiger Solarstrom
wird dann genutzt, um den Pufferspeicher aufzuheizen. Steht kein
Solarstrom zur Verfügung, springt die Pelletheizung ein. Ein Energiemanager (auch Home Energy Management System (HEMS) genannt) sorgt dafür, dass die zur Verfügung stehende Energie immer optimal verteilt wird.
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Pelletheizung und Wärmepumpe
Etwas weniger bekannt ist die Kombination aus Pelletheizung und Wärmepumpe. Interessant ist diese Form der Hybridheizung vor allem in Altbauten. Möglich ist zum Einen die Kombination aus Pelletkessel und Warmwasserwärmepumpe. Ist dann auch noch eine Photovoltaik-Anlage mit von der Partie, heizen Eigentümer kostengünstig und klimaschonend. Auch Kombigeräte - sogenannte Pellet-Wärmepumpen - sind inzwischen erhältlich. Geheizt wird dann immer mit der aktuell günstigsten Energie. Ob sich die Kombination zweier Heizkessel - zum Beispiel Pelletheizung und Luftwärmepumpe - lohnt, sollten Eigentümer unbedingt durchrechnen (lassen)! Denn die Anschaffungskosten sind deutlich höher als bei einer Einzelheizung und die Förderung deckt nur einen Teil der Kosten ab.
Förderung für eine Hybridheizung mit Pelletheizung
Wer seine Hybridheizung ausschließlich mit erneuerbaren Energien betreibt, kann dafür die KfW-Heizungsförderung beantragen. Bis zu 70 Prozent Zuschuss und ein zinsgünstiger Ergänzungskredit sind damit möglich. Wichtig zu wissen: Die förderfähigen Kosten der Heizungsförderung sind auf 30.000 Euro je Gebäude begrenzt. Bei einer Hybridheizung kann das bedeuten, dass nicht alle Kosten von der Förderung gedeckt sind.
Hier können Sie jeden Energieberater beauftragen. Wir empfehlen Experten mit einer Eintragung in der Energie-Effizienz-Experten-Liste, da ...
Antwort lesen »Als neutrale Online-Plattform führen wir selbst keine Handwerksarbeiten aus. Dazu empfehlen wir den Kontakt zu einem Fachhandwerker aus ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist die Aufstellung auf einem Carport-Dach möglich. Ob das im Einzelfall zulässig ist, hängt neben der Belastbarkeit des ...
Antwort lesen »Sie können das Haus Ihrem Sohn überschreiben. Wichtig ist, dass Sie diesen auf die Mindestnutzungspflicht der geförderten Anlage hinweisen. ...
Antwort lesen »Der Wärmemengenzähler gehört zu den übergeordneten technischen Fördervoraussetzungen. Er ist daher erforderlich, wenn Sie die Förderung der ...
Antwort lesen »Haben Sie die BEG-WG-Förderung (KfW 262) im Jahr 2024 oder 2025 beantragt und bewilligt bekommen, ist eine Kombination aus BEG-WG- (KfW ...
Antwort lesen »Grundsätzlich liegen die Daten beim bisherigen Berater. Sie sind allerdings in Teilen auch aus der Berechnung zum iSFP herauslesbar. Sie ...
Antwort lesen »Ja, Sie erhalten die Förderung auch dann, wenn Sie nicht alle beantragten Maßnahmen durchgeführt haben. Wichtig ist nur, dass die ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. In der aktuellen BEG EM Richtlinie heißt es dazu unter Punkt 8.6: "Ebenso ist eine Kumulierung mit der ...
Antwort lesen »Der Steuerbonus für die Sanierung nach § 35 c EStG sieht diese Vorgabe nicht vor. Relevant ist dabei Anlage 8 der ESanMV. Hier heißt es: ...
Antwort lesen »Handelt es sich um ein selbst genutztes Haus, können Sie nachträglich den Steuerbonus für die Sanierung nutzen und 20 Prozent der ...
Antwort lesen »Das ist korrekt. Dabei handelt es sich allerdings nicht um eine stillschweigende Änderung. Denn den Ergänzungskredit Plus (358) erhalten ...
Antwort lesen »In der BEG EM Richtlinie vom 16. September 2021 heißt es dazu: "Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die [...] durch ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie die BEG-EM Förderung sowie den Steuerbonus für die Sanierung leider nicht. Denn beide Angebote zur Förderung ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung der Heizung, benötigen Sie in der Regel keinen Energieberater. Sie müssen zur Antragstellung eine Bestätigung zur ...
Antwort lesen »Nach Nummer 6.2 der BEG EM Richtlinie sind Pächter nicht antragsberechtigt. Die BEG-EM-Förderung der neuen Heizung können Sie daher aller ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gibt es keine Einkommensgrenze, wenn Sie die Förderung der Heizung nutzen möchten. Liegt Ihr Haushaltseinkommen bei maximal ...
Antwort lesen »Viele Anlagen erfüllen die 65-Prozent-EE-Anforderung pauschal. So etwa die Wärmepumpe, zu der auch Split-Wärmepumpen (Klimaanlagen) zählen. ...
Antwort lesen »Erhalten Sie eine Förderung für die Heizung, können Sie diese auch für Umfeldmaßnahmen wie die Fußbodenheizung nutzen. Hier gibt es den ...
Antwort lesen »Aktuell können wir noch keine Aussagen zu den Förderangeboten im Jahr 2025 geben. Aktuell gibt es verschiedene Programme, die ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gelten bei der BEG-Förderung immer die Bedingungen zum Antragszeitpunkt. Handelt es sich um den ersten Antrag in der ...
Antwort lesen »Das Kältemittel hat einen GWP-Wert von 1774 und ist damit vom Phase-Down-Szenario der F-Gase-Verordnung betroffen. Das hat zur Folge, dass ...
Antwort lesen »Umsonst haben Sie nicht saniert, da Sie von den Vorteilen der neuen Heizung profitieren. Eine Förderung für die Wärmepumpe bekommen Sie ...
Antwort lesen »Bei Scheitholzkesseln handelt es sich um Zentralheizkessel mit einer vergleichsweise hohen Effizienz. Das Holz lässt sich bei ...
Antwort lesen »Handelt es sich um ein ungeteiltes Zweifamilienhaus, beantragen Sie zunächst die Basis-Förderung zusammen mit dem Effizienzbonus (optional) ...
Antwort lesen »Nach Angaben des BMWK sind alle volljährigen Haushaltsmitglieder zu berücksichtigen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mit Haupt- oder ...
Antwort lesen »Das KfW-Programm 308 "Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb" können Sie nutzen, wenn Sie ein bestehendes Haus der EH-Klasse F, G oder ...
Antwort lesen »Da die Abrechnung erst einmal unabhängig vom Stromfluss in der Anlage funktioniert, sollte ein Energiemanager einsetzbar sein. Gleiches ...
Antwort lesen »Entsteht eine neue Wohneinheit im Ausbau eines zuvor nicht beheizten Bereichs, wertet die KfW das als Neubau. Eine Förderung über die ...
Antwort lesen »Ja, der hydraulische Abgleich ist immer erforderlich, wenn Sie die Förderung der Heizung beantragen möchten. Haben Sie bereits einen ...
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