Wichtiger Hinweis: Seit dem 1.1.2023 werden Photovoltaik-Anlagen und Solarstromspeicher bei der Effizienzhaus-Sanierung nicht mehr mitgefördert! Dafür profitieren Eigentümer nun von der deutlich attraktiveren EEG-Förderung. Finanziert werden können die Anlagen über das KfW-Programm 270.
Wer im Zuge einer umfassenden energetischen Sanierung zum Effizienzhaus eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach errichten lässt, kann dafür eine Förderung von bis zu 45 Prozent erhalten. Das gilt auch für Solarstromspeicher. Grundlage dafür ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Wichtig zu wissen: Wer die Effizienzhaus-Förderung im Rahmen der BEG nutzt, muss im Gegenzug auf die EEG-Einspeisevergütung verzichten. Experten sollten daher im Einzelfall prüfen, welche Förderung für die Eigentümer lukrativer ist. Das kann zum Beispiel der Energieberater übernehmen, der ohnehin für die BEG-Förderung hinzugezogen werden muss.
Voraussetzung für Förderung ist Sanierung zum Effizienzhaus
Bedingung für die BEG-Förderung der Photovoltaik-Anlage ist, dass nach der Sanierung ein bestimmter energetischer Standard des Hauses erreicht wird. Ein höherer Effizienzhaus-Standard ermöglicht auch höhere Zuschüsse. Einzelne Sanierungsmaßnahmen wie eine Dämmung, ein Fenstertausch oder eine neue Heizung reichen dafür in der Regel aber nicht aus. Nötig ist die sinnvolle Kombination mehrerer Maßnahmen im Rahmen einer Komplettsanierung.
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Rechenbeispiel: Für mittelgroße Photovoltaik-Anlage sind 10.000 Euro Zuschuss möglich
Ein Beispiel zeigt, wie viel Zuschuss maximal möglich ist: Sanieren Eigentümer:innen ihren Altbau auf den energiesparendsten Standard Effizienzhaus 40, erhalten sie eine Förderung von max. 35 Prozent der Gesamtinvestition bei maximal förderfähigen Kosten von 120.000 Euro. Diese Förderung erhöht sich auf 45 Prozent und 150.000 Euro förderfähige Kosten, wenn Beheizung und Kühlung des Hauses zu mindestens 55 Prozent aus erneuerbaren Energien gedeckt werden (Effizienzhaus 40 EE). Doch das ist in Häusern dieser Effizienzklasse ohnehin meistens der Fall. Für eine Photovoltaik-Anlage mit zwölf Kilowatt installierter Leistung, die aktuell rund 20.000 Euro kostet, sind in diesem Zuge max. 9.000 Euro Förderung möglich, solange die maximal möglichen förderfähigen Kosten nicht überschritten werden.
Aber: Durch die Nutzung der BEG-Förderung fällt die monatliche Einspeisevergütung weg! Diese trug bisher zu einem Teil der Refinanzierung der Photovoltaik-Anlage bei. Den Anteil, der nicht mit großem Gewinn selbst verbraucht werden kann, speisen die Anlageneigentümer in das Stromnetz und erhalten dafür vom Netzbetreiber diese Vergütung. Da die Einspeisevergütung für Neuanlagen aber immer weiter sinkt, nimmt ihre Bedeutung auch kontinuierlich ab. Derzeit ist sie nicht einmal mehr kostendeckend. Achtung: Mit dem EEG 2023 verbessert sich die Einspeisevergütung für Solarstrom. Das sollten Sanierer bei der Kalkulation beachten!
Faustregel: BEG lohnt sich eher bei einem hohen Eigenverbrauch
Eine Förderung der Photovoltaik-Anlage über das BEG als Alternative ist aber nicht immer automatisch gewinnbringender. Das ist erst dann der Fall, wenn der Zuschuss höher ausfällt als die voraussichtliche EEG-Vergütung aus dem eingespeisten überschüssigen Solarstrom. Als Faustregel gilt: Je höher der Solarstrom-Eigenverbrauch, umso niedriger ist die Summe der EEG-Vergütung. Und umso eher lohnt sich dann die BEG-Förderung. Wer mit dem eigenen Solarstrom also zum Beispiel das E-Auto lädt und die Wärmepumpe betreibt, sollte über das Effizienzhaus-Modell nachdenken.
Eine zusätzliche Einnahmequelle neben der BEG-Förderung könnte künftig die direkte Vermarktung des Solarstroms sein. Was nicht selbst verbraucht wird, verkaufen die Besitzer der Photovoltaik-Anlage an Direktvermarkter. Das können Firmen sein, inzwischen steigen aber auch immer mehr Stadtwerke in den Markt ein. Für kleine Anlagen lohnt sich dieses Absatzmodell aktuell jedoch noch nicht. Das könnte sich aber je nach Marktgeschehen bald ändern. Dann gäbe es neben dem lukrativen Eigenverbrauch und dem staatlichen BEG-Zuschuss eine dritte Säule der Refinanzierung.
Die gesetzliche Austauschpflicht trifft nur 30 Jahre alte Konstanttemperaturkessel, die in der Regel mehr Energie verbrauchen als nötig. ...
Antwort lesen »Bei dem genannten Stand waren die Kosten für Bodenbeläge etc. Teil der Förderung der Flächenheizung. Aus der Begründung geht hervor, dass ...
Antwort lesen »Nach aktuellem Gesetzesentwurf haben Sie ab 2024 zwei Optionen. Lösung 1 ist die Umstellung von Etagen- auf Zentralheizung, die in Ihrem ...
Antwort lesen »In diesem Fall kommen verschiedene Lösungen infrage. Relativ neue Gebäude mit guter Isolierung sind häufig sehr gut für den Einsatz einer ...
Antwort lesen »Da es sich um eine Brennwertheizung handelt, sind Sie nicht von der gesetzlichen Austauschpflicht betroffen. Sie haben keinen Zugzwang und ...
Antwort lesen »Haben Sie die Fördermittel gemeinsam beantragt, können Sie die förderbaren Kosten verschieben und bekommen so mehr Geld für die Wärmepumpe ...
Antwort lesen »Sofern die Heizung mindestens 30 Jahre alt ist und noch nicht auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basiert, ist ein Austausch ...
Antwort lesen »Ob eine Wärmepumpe infrage kommt, hängt von Ihrem Gebäude ab. Lässt sich dieses mit niedrigen Vorlauftemperaturen beheizen, können Sie die ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie BEG-EM-Fördermittel für den Anschluss an ein Wärmenetz. Erhältlich sind dabei Zuschüsse in Höhe von 30 Prozent, ...
Antwort lesen »Für Dämmarbeiten an der Fassade ist laut Musterbauordnung (§ 61 Nummer 11 d) keine Baugenehmigung erforderlich. Bei der Verblendung und dem ...
Antwort lesen »Nach Angaben des BMWK ist eine Verschiebung der investiven förderfähigen Kosten zwischen den beantragten Maßnahmen grundsätzlich möglich. ...
Antwort lesen »Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Lärmemission der Wärmepumpe zu reduzieren. So sind für einige Anlagen zum Beispiel Dämmhauben ...
Antwort lesen »Laut Jahressteuergesetz 2022 gilt der Nullsteuersatz bei der Umsatzsteuer, wenn eine Photovoltaikanlage an den Betreiber geliefert bzw. für ...
Antwort lesen »Vielen Dank für den wertvollen Hinweis. Da haben Sie natürlich recht. Zum Zeitpunkt der Antwort waren (uns) allerdings noch keine weiteren ...
Antwort lesen »Wenn bei der Genehmigung offensichtlich ein Fehler gemacht wurde, sich gesetzliche Grundlagen, örtliche Gegebenheiten oder wichtige Daten ...
Antwort lesen »Die Dämmung im Zwischendeckenbereich können Sie ignorieren. Wenn Sie ohnehin das Dach dämmen, spielt diese keine Rolle. In Bezug auf die ...
Antwort lesen »Vergewissern Sie sich, dass der Uw-Wert der kompletten Fenster bei den geforderten 0,95 W/m²K liegt. Manchmal kommt es hier zu ...
Antwort lesen »Den Heizungs-Tausch-Bonus bekommen Sie für den Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung. Außerdem gibt es ...
Antwort lesen »In diesem Fall kommt es auf die individuellen Regelungen an. Denn das Dach, das Sie im Zuge der Sanierung verändern möchten, gehört in ...
Antwort lesen »Die Förderung der Fußbodenheizung ist als Umfeldmaßnahme bei der Förderung der Heizung möglich. Da die Luft-Luft-Wärmepumpe ohne Heizwasser ...
Antwort lesen »Nehmen Sie die Anlage 2023 in Betrieb, gibt es nichts weiter zu beachten. Sie können die Heizung betreiben, bis ein Austausch nötig ist und ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist zu bedenken, dass eine 30 Jahre alte Heizung irgendwann kaputtgehen kann. Im Falle eines irreparablen Schadens kommen Sie ...
Antwort lesen »Der Verlegeabstand der Fußbodenheizung beeinflusst die Wärmestromdichte der Heizfläche. Dabei gilt: Je enger die Rohre liegen, umso mehr ...
Antwort lesen »Einen Anspruch auf Förderung hätten Sie hier nur, wenn Sie im gleichen Zuge auch eine neue förderbare Heizung einbauen. Bleibt die ...
Antwort lesen »Aller Voraussicht nach ist das nicht nötig. Denn für 3-Familien-Häuser gilt die Befreiung von der Austauschpflicht aus dem ...
Antwort lesen »Da die Heizung nur 10 Jahre alt ist, muss nichts getauscht werden. Erst nach einem irreparablen Defekt ist der Einbau einer Anlage Pflicht, ...
Antwort lesen »Nein. Das wäre nicht wirtschaftlich und ist im Entwurf zum neuen Gebäudeenergiegesetz auch nicht so vorgesehen. Ein Austausch ist nur dann ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, Kontakt mit den Mitarbeitern des BAFA aufzunehmen. Es handelt sich wie beschrieben um ein ...
Antwort lesen »Auch für Erdgasheizungen gibt es Entlastungen. In diesem Fall greift die Preisbremse, die Ihr Versorger für Sie einhält. Die wichtigsten ...
Antwort lesen »Das BAFA hat inzwischen deutlich aufgeholt, sodass in der Regel nicht mit langen Bearbeitungszeiten bei der Beantragung von Förderanträgen ...
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