Komponente I: Photovoltaik-Anlage
Die richtige Größe der Photovoltaik-Anlage: 1 Kilowatt Peak (kWp) Leistung erzeugt je nach Standort zwischen 800 und 1.000 Kilowattstunden Strom (kWh) im Jahr. Der ist umso lukrativer, je mehr davon im eigenen Haushalt verbraucht wird. Für Solarstrom, der nicht verbraucht wird, erhalten Haushalte eine Einspeisevergütung. Das regelmäßige Laden eines Fahrzeugs kann den Eigenverbrauchsanteil des Solarstroms erheblich erhöhen. Deshalb empfiehlt die Energieberatung der Verbraucherzentrale, möglichst viel der geeigneten Flächen für die Photovoltaik-Anlage zu nutzen.
Die Kosten für Photovoltaik-Anlagen können bei einem Einfamilienhaus mit etwa 1.300 bis 1.500 Euro je kWp kalkuliert werden - je nach Größe der Anlage. Für laufende Kosten wie Wartung, Stromzähler und Versicherungen müssen etwa 150 Euro pro Jahr veranschlagt werden. Wer eine Photovoltaik-Anlage finanzieren will, kann dafür einen KfW-Kredit bekommen. Nicht vergessen: Die Anlage muss spätestens einen Monat nach der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden.
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Komponente II: Elektroauto, Ladestation und Stecker
Elektroautos können zwar an normalen Haushaltssteckdosen aufgeladen werden, doch das ist nicht zu empfehlen, da diese nicht für langes Laden unter hoher Last ausgelegt sind. Wer höhere Ladeleistungen übertragen will, verwendet dafür häufig eine Ladestation, auch Wallbox genannt. Die Wallbox ermöglicht nicht nur schnelleres Laden, sondern erlaubt auch eine elektronische Kommunikation mit dem Fahrzeug und verringert Ladeverluste. Je nach Modell ist es zudem möglich, eine Wallbox elektronisch anzusteuern und damit gezielt Überschussstrom aus einer Photovoltaik-Anlage zum Laden zu nutzen.
Eine Wallbox ist durch einen Elektrofachbetrieb zu installieren. Je nach Leistung muss diese beim Verteilnetzbetreiber angezeigt oder sogar von diesem genehmigt werden. Die Kosten für eine Ladestation bis 22 Kilowatt (kW) variieren je nach Hersteller und Ausstattung zwischen 600 und 2.500 Euro. Für die Installation der Kabelverbindung vom Hauptverteiler im Haus entstehen im Einzelfall weitere Ausgaben (ca. 300 bis 1.000 Euro). Ein zusätzlicher Stromzähler und eine Schnittstelle zur Kommunikation können ebenfalls Zusatzkosten verursachen.
Komponente III: Batteriespeicher
Viele Photovoltaik-Anlagen werden aktuell schon mit einem stationären Batteriespeicher (Solarstromspeicher) in Betrieb genommen. Der Heimspeicher kann den Eigenverbrauchsanteil des Solarstroms deutlilch erhöhen. Die Kapazität des Solarstromspeichers wird ausgehend vom Haushaltsstrombedarf bei ungefähr 1 kWh je 1.000 kWh Strombedarf empfohlen. Das Laden eines Elektroautos über den Batteriespeicher ist nicht empfehlenswert, da der Heimspeicher nur für den regelmäßigen Stromverbrauch im Haushalt dimensioniert ist.
Die Kosten für Batteriespeicher liegen zwischen 900 und 1.400 Euro pro kWh Kapazität und sind abhängig von der Speichergröße.
Die Förderung kann unter Umständen als Umfeldmaßnahme mit der Förderung der Heizung erfolgen. Wichtig ist dabei, dass Sie die Kosten oder ...
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Antwort lesen »Das lässt sich nicht ohne Weiteres beurteilen. AEG-Geräte waren seit 1977 sicher asbestfrei. Bis 1974 enthielten sie Asbest. Da sich bei ...
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Antwort lesen »In Abschnitt 4 der Richtlinie für die Bundesförderung für „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ heißt es dazu: "[...] Eine ...
Antwort lesen »Verantwortlich für das Gebäude ist letztlich der Kunde, der den Auftrag gibt. Ist sich der Handwerker über den Verstoß im Klaren, sollte er ...
Antwort lesen »Das hängt von den Fenstern ab. Sind diese intakt und stark genug, um moderne Mehrscheibensysteme aufzunehmen, kann sich der Scheibentausch ...
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Antwort lesen »Möchten Sie Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen, benötigen Sie eine Bestätigung zum Antrag von einem Energieberater oder einem ...
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Antwort lesen »Das ist seit 2024 leider nicht mehr möglich. Seither ist die Höchstsumme förderbarer Kosten einmalig begrenzt. Haben Sie einen Antrag ...
Antwort lesen »In aller Regel müssen Sie die BnD nach dem Einreichen neu ausstellen lassen. Wir empfehlen den Kontakt zu den Sachbearbeitern der KfW, um ...
Antwort lesen »Nach § 72 GEG dürfen Eigentümer von Gebäuden "Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff beschickt werden und ab dem ...
Antwort lesen »Sie können die Kosten bei der Förderung angeben. Die Höhe des anfangs beantragten Kostenrahmens lässt sich nachträglich allerdings nicht ...
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