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02.01.2024
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Austauschpflicht für alte Öl- und Gasheizungen im GEG 2024

Mehr als 30 Jahre alte Heizkessel müssen raus

Nach 30 Jahren ist für viele alte Ölheizungen und Gasheizungen Schluss im Heizungskeller! Geregelt ist diese Austauschpflicht für alte Heizkessel im Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024). Erneuert werden müssen aber nur sogenannte Standardkessel und Konstanttemperaturkessel. Unser Überblick zeigt, wann die Austauschpflicht gilt und welche Ausnahmen es gibt.

Überprüfung der Wärmeverluste einer Ölheizung
Muss die alte Ölheizung oder Gasheizung raus? Das ist im Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) geregeltFoto: Intelligent heizen

Neu ist die Austauschpflicht aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) übrigens nicht. Schon die Vorgängergesetze - Energieeinsparverordnung (EnEV) und GEG 2020 - enthielten eine entsprechende Regelung. Festgeschrieben ist die Austauschpflicht im Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) in § 72 "Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen".

Austauschpflicht für alte Heizungen nach GEG 2024

  • Im GEG ist geregelt, dass Gasheizungen und Ölheizungen, die vor dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nicht mehr betrieben werden dürfen.
  • Für Gasheizungen und Ölheizungen, die ab dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, gilt die Austauschpflicht nach Ablauf von 30 Jahren nach Einbau oder Aufstellung.

--> Wichtig zu wissen: Diese gesetzliche Regelung greift nur für Standardkessel und Konstanttemperaturkessel.

Diese Ausnahmen gelten für die Heizkessel-Austauschpflicht
Aber nicht in jedem Fall sind Eigentümer tatsächlich verpflichtet, ihre alte Heizung zu erneuern. Denn das GEG 2024 sieht auch Ausnahmen vor:

  • Für Niedertemperaturkessel und Brennwertkessel gilt die Austauschpflicht nicht.
  • Ausnahmen gibt es zudem für Heizungen mit einer Nennleistung unter vier Kilowatt (kW) oder über 400 kW.
  • Darüber hinaus sind Heizungen mit Gas-, Biomasse- oder Flüssigbrennstofffeuerung  nicht betroffen, wenn diese Bestandteil einer
    Wärmepumpen-Hybridheizung oder einer Solarthermie-Hybridheizung nach GEG 2024 sind und nicht mit fossilen Brennstoffen betrieben werden
  • Auch Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die schon am 1. Februar 2002 dort eine Wohnung selbst genutzt haben, sind von der Austauschpflicht ausgenommen. Im Falle eines Eigentümerwechsels muss die Pflicht vom neuen Eigentümer innerhalb von zwei Jahren erfüllt werden.

Neue Heizungsregeln aus dem GEG 2024 beachten
Wer eine alte Ölheizung oder Gasheizung betreibt, sollte auch die neuen Heizungsregelungen im GEG 2024 kennen. Heizkessel dürfen längstens bis zum 31. Dezember 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Geht der Heizkessel vorher kaputt, muss eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien eingebaut werden. Diese Heizungsoptionen erlaubt das GEG 2024.


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Quelle: energie-fachberater.de
 
 

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