Ob Frühjahr oder Herbst - mindestens einmal pro Jahr sollten Eigentümer:innen ihr Dach gründlich inspizieren und auf Schäden und Schwachstellen hin untersuchen. Die Dach-Wartung beugt nicht nur schweren Folgeschäden vor, sondern ist auch wichtig für den Versicherungsschutz.
Sturmschäden: Mangelnde Dach-Wartung kann teuer werden
Wenn ein starker Sturm das Dach beschädigt, zahlt das normalerweise die Gebäudeversicherung. Doch die Zahl der extremen Wetterereignisse, die Stärke von Stürmen und damit das Ausmaß der Unwetterschäden steigen dramatisch an. Die Folge: Der so genannten "Sturmklausel" zum Trotz wird längst nicht mehr jeder Schaden, der durch Stürme mit einer Windstärke von 8 und höher entsteht, reibungslos und in voller Höhe reguliert!
Ist das Dach beispielsweise in einem schlechten Zustand, können Sturmschäden richtig teuer werden. Denn wer die Wartung vernachlässigt hat, muss mit dem teilweisen oder gar kompletten Verlust des Versicherungsschutzes durch die Gebäudeversicherung rechnen.
Gute Dach-Pflege minimiert auch Sicherheitsrisiken
Mit einer turnusmäßigen Dach-Wartung können Eigentümer dazu beitragen, das Risiko von Sturmschäden zu verringern. So sehen das auch viele Gerichte: In zahlreichen Urteilen bis hin zum Bundesgerichtshof wurde klargestellt, dass Hausbesitzer zur regelmäßigen Dach-Wartung durch qualifizierte Fachbetriebe verpflichtet sind. Mit dieser Vorsorgemaßnahme kommen sie ihren Obliegenheitspflichten als Versicherungsnehmer nach und müssen sich keine Sorgen um ihren Versicherungsschutz machen.
Besonders gut sollten Anwohner von Gebieten mit hohem Durchgangsverkehr auf den Zustand ihres Daches achten: Eine regelmäßige Dachwartung ist hier notwendig, um die Verkehrssicherheit gegenüber Fußgängern und parkenden Fahrzeugen zu gewährleisten. Schließlich ist die technische
Umsetzbarkeit von Sicherungsmaßnahmen, die Schäden verhindern oder minimieren, gegeben und kann als "anerkannte
Regel der Technik" durchaus als Maßstab für eine Leistungspflicht
herangezogen werden.
Das sind die größten Schwachstellen auf dem Dach
Während beim Steildach die Dachpfannen die größte Schwachstelle sind, muss beim Flachdach eher nach Rissen in den Bitumenbahnen der Abdichtung gesehen werden. Beim Dach-Check sollten deshalb folgende Stellen genau kontrolliert werden:
Dach-Wartung dem Fachbetrieb überlassen
Eine Sichtprüfung nach Augenmaß genügt den Anforderungen an die Obliegenheitspflichten kaum. Ratsam ist es, die Dach-Wartung einem Fachbetrieb zu überlassen, damit sie gründlich und fachgerecht ausgeführt wird. Erfahrene Dach-Experten wissen am besten, worauf bei der Bestandsaufnahme des Dachzustands besonders geachtet muss. Mängel werden in einem Protokoll festgehalten und dem Eigentümer übergeben. Darin ist im Ergebnis zu sehen, ob das Dach repariert oder besser gleich saniert werden muss.
Durch die Fassadendämmung von außen steigt die Temperatur in der Wand. Das hat zur Folge, dass eventuell eingedrungene Feuchtigkeit nicht ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, eine PV-Anlage mit einer Nachtspeicherheizung zu verbinden. Sie können die Ladesteuerung dabei so umbauen ...
Antwort lesen »Geht es um ein Gebäude mit einer Wohneinheit, können Sie 30.000 Euro an Kosten bei der Förderung ansetzen. Für diese bekommen Sie 30 ...
Antwort lesen »Uns sind keine Förderprogramme bekannt, die für einen zusätzlichen Stromzähler infrage kommen. Geht es um die Installation einer ...
Antwort lesen »Dämmen Sie die Wand aufseiten des Schuppens, sollte das möglich sein. Da der Wohnraum in aller Regel wärmer ist, kommt es bei dem ...
Antwort lesen »Den Geschwindigkeitsbonus bekommen Sie nur dann, wenn Sie die versorgten Wohneinheiten oder Flächen nach der Sanierung nicht mehr mit ...
Antwort lesen »Die aktuelle BEG-EM-Richtlinie, die der Förderung der Fenster zugrunde liegt, gilt bis zum 31. Dezember 2030. So lange ist das ...
Antwort lesen »Auch wenn Sie die Ölheizung weiter betreiben, bekommen Sie eine Förderung für die Wärmepumpe. Allein den Klimageschwindigkeitsbonus können ...
Antwort lesen »Grundsätzlich stellt das kein Problem dar, da sich der U-Wert nicht wesentlich unterscheidet. Wichtig ist aber die Abdichtung. Ist diese ...
Antwort lesen »Uns ist kein amtlicher Vordruck bekannt. Wichtig ist aber, dass der Fachhandwerker die Maßnahme kurz beschreibt und bestätigt, dass die ...
Antwort lesen »In einem Neubau ist die Elektroheizung nur zulässig, wenn der Wärmeschutz die GEG-Anforderungen um 45 Prozent unterschreitet. Durch den ...
Antwort lesen »Der Staat fördert die Dacherneuerung nur dann, wenn Sie damit einen U-Wert von 0,14 W/m²K erreichen. Das setzt eine entsprechende Dämmung ...
Antwort lesen »Die Förderung von Bodentreppen ist allein leider nicht möglich. Voraussetzung ist immer die Förderung einer Geschossdecke. Die Kosten der ...
Antwort lesen »Als Eigentümer können die Kinder Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen. Das können Sie in diesem Fall aber auch für drei ...
Antwort lesen »Fördermittel für Fliegengitter bekommen Sie im Zuge der Fenster-Förderung. Voraussetzung ist, dass es sich um fest eingebaute Fliegengitter ...
Antwort lesen »Ja, in diesem Fall können Sie die Förderung für die neue Wärmepumpe beantragen. Insgesamt ist diese in Höhe von 30 bis 70 Prozent ...
Antwort lesen »Ja, die Heizungsförderung in Form von Zuschüssen bekommen Sie auch ohne Ergänzungskredit. Wie Sie die Mittel richtig beantragen, erklären ...
Antwort lesen »Technisch ist es in aller Regel möglich, eine Fußbodenheizung nachzurüsten. Infrage kommt zum Beispiel eine Trockenbau- oder eine ...
Antwort lesen »Hier genügt es auch, wenn eine der beiden den Förderantrag zur Heizungsförderung stellt. Wie das richtig funktioniert, erklären wir im ...
Antwort lesen »Das hängt von den entsprechenden Voraussetzungen ab. Grundsätzlich können Sie für Maßnahmen am Haus (hier Förderung der Fenster und ...
Antwort lesen »Aktuell gibt es eine Austauschpflicht nur für 30 Jahre alte Gas- und Ölheizungen, die noch nicht auf Brennwert- oder ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist nach Anlage 7 GEG ein U-Wert von 0,24 W/m²K zu erreichen, wenn Sie zur Dachdämmung verpflichtet sind. Das erreichen Sie ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus, kommt es auf das Einkommen aller relevanten Personen zum Zeitpunkt der Antragstellung an. Ihrer Frage nach ...
Antwort lesen »Hier können Sie jeden Energieberater beauftragen. Wir empfehlen Experten mit einer Eintragung in der Energie-Effizienz-Experten-Liste, da ...
Antwort lesen »Als neutrale Online-Plattform führen wir selbst keine Handwerksarbeiten aus. Dazu empfehlen wir den Kontakt zu einem Fachhandwerker aus ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist die Aufstellung auf einem Carport-Dach möglich. Ob das im Einzelfall zulässig ist, hängt neben der Belastbarkeit des ...
Antwort lesen »Sie können das Haus Ihrem Sohn überschreiben. Wichtig ist, dass Sie diesen auf die Mindestnutzungspflicht der geförderten Anlage hinweisen. ...
Antwort lesen »Bleibt der Tank in der Erde, sollte er zunächst vollständig entleert werden. Dazu spülen Fachfirmen die Anlage in der Regel mit Stickstoff, ...
Antwort lesen »Der Wärmemengenzähler gehört zu den übergeordneten technischen Fördervoraussetzungen. Er ist daher erforderlich, wenn Sie die Förderung der ...
Antwort lesen »Haben Sie die BEG-WG-Förderung (KfW 262) im Jahr 2024 oder 2025 beantragt und bewilligt bekommen, ist eine Kombination aus BEG-WG- (KfW ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort