Ob Frühjahr oder Herbst - mindestens einmal pro Jahr sollten Eigentümer:innen ihr Dach gründlich inspizieren und auf Schäden und Schwachstellen hin untersuchen. Die Dach-Wartung beugt nicht nur schweren Folgeschäden vor, sondern ist auch wichtig für den Versicherungsschutz.
Sturmschäden: Mangelnde Dach-Wartung kann teuer werden
Wenn ein starker Sturm das Dach beschädigt, zahlt das normalerweise die Gebäudeversicherung. Doch die Zahl der extremen Wetterereignisse, die Stärke von Stürmen und damit das Ausmaß der Unwetterschäden steigen dramatisch an. Die Folge: Der so genannten "Sturmklausel" zum Trotz wird längst nicht mehr jeder Schaden, der durch Stürme mit einer Windstärke von 8 und höher entsteht, reibungslos und in voller Höhe reguliert!
Ist das Dach beispielsweise in einem schlechten Zustand, können Sturmschäden richtig teuer werden. Denn wer die Wartung vernachlässigt hat, muss mit dem teilweisen oder gar kompletten Verlust des Versicherungsschutzes durch die Gebäudeversicherung rechnen.
Gute Dach-Pflege minimiert auch Sicherheitsrisiken
Mit einer turnusmäßigen Dach-Wartung können Eigentümer dazu beitragen, das Risiko von Sturmschäden zu verringern. So sehen das auch viele Gerichte: In zahlreichen Urteilen bis hin zum Bundesgerichtshof wurde klargestellt, dass Hausbesitzer zur regelmäßigen Dach-Wartung durch qualifizierte Fachbetriebe verpflichtet sind. Mit dieser Vorsorgemaßnahme kommen sie ihren Obliegenheitspflichten als Versicherungsnehmer nach und müssen sich keine Sorgen und ihren Versicherungsschutz machen.
Besonders gut sollten Anwohner von Gebieten mit hohem Durchgangsverkehr auf den Zustand ihres Daches achten: Eine regelmäßige Dachwartung ist hier notwendig, um die Verkehrssicherheit gegenüber Fußgängern und parkenden Fahrzeugen zu gewährleisten. Schließlich ist die technische
Umsetzbarkeit von Sicherungsmaßnahmen, die Schäden verhindern oder minimieren, gegeben und kann als "anerkannte
Regel der Technik" durchaus als Maßstab für eine Leistungspflicht
herangezogen werden.
Das sind die größten Schwachstellen auf dem Dach
Während beim Steildach die Dachpfannen die größte Schwachstelle sind, muss beim Flachdach eher nach Rissen in den Bitumenbahnen der Abdichtung gesehen werden. Beim Dach-Check sollten deshalb folgende Stellen genau kontrolliert werden:
Dach-Wartung dem Fachbetrieb überlassen
Eine Sichtprüfung nach Augenmaß genügt den Anforderungen an die Obliegenheitspflichten kaum. Ratsam ist es, die Dach-Wartung einem Fachbetrieb zu überlassen, damit sie gründlich und fachgerecht ausgeführt wird. Erfahrene Dach-Experten wissen am besten, worauf bei der Bestandsaufnahme des Dachzustands besonders geachtet muss. Mängel werden in einem Protokoll festgehalten und dem Eigentümer übergeben. Darin ist im Ergebnis zu sehen, ob das Dach repariert oder besser gleich saniert werden muss.
Wichtig ist in diesem Fall, dass Sie Kosten von mindestens 2.000 Euro brutto haben und die technischen Mindestanforderungen erfüllen. ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie aller Voraussicht nach keine Förderung für die Wärmepumpe. Denn die Neubau-Förderung, die auch die Kosten der ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung der Fassadendämmung, ist das kein Problem. Denn für diese kommt es allein auf den U-Wert der Wand an, der bei 0,2 ...
Antwort lesen »Günstig ist es in diesem Fall, eine Heizungsanlage für zwei Häuser (Gebäudenetz) zu installieren. Diese erzeugt Wärme zentral, die dann ...
Antwort lesen »Um die Fördervorgaben für ein Effizienzhaus 70 mit EE-Klasse zu erfüllen, sind grundsätzliche drei Punkte wichtig. Diese sind: Der ...
Antwort lesen »In diesem Fall sind Maurer (für die Wand), Fenster- und Türenbauer (für die Haustür) und eventuell auch Landschaftsbauer (für die Stufen ...
Antwort lesen »Unternehmen dürfen Arbeiten nur dann ausführen und mit einer Fachunternehmererklärung bestätigen, wenn es sich dabei um Leistungen aus dem ...
Antwort lesen »Die gesetzliche Austauschpflicht trifft nur 30 Jahre alte Konstanttemperaturkessel, die in der Regel mehr Energie verbrauchen als nötig. ...
Antwort lesen »Bei dem genannten Stand waren die Kosten für Bodenbeläge etc. Teil der Förderung der Flächenheizung. Aus der Begründung geht hervor, dass ...
Antwort lesen »Nach aktuellem Gesetzesentwurf haben Sie ab 2024 zwei Optionen. Lösung 1 ist die Umstellung von Etagen- auf Zentralheizung, die in Ihrem ...
Antwort lesen »In diesem Fall kommen verschiedene Lösungen infrage. Relativ neue Gebäude mit guter Isolierung sind häufig sehr gut für den Einsatz einer ...
Antwort lesen »Da es sich um eine Brennwertheizung handelt, sind Sie nicht von der gesetzlichen Austauschpflicht betroffen. Sie haben keinen Zugzwang und ...
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Antwort lesen »Ob eine Wärmepumpe infrage kommt, hängt von Ihrem Gebäude ab. Lässt sich dieses mit niedrigen Vorlauftemperaturen beheizen, können Sie die ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie BEG-EM-Fördermittel für den Anschluss an ein Wärmenetz. Erhältlich sind dabei Zuschüsse in Höhe von 30 Prozent, ...
Antwort lesen »Für Dämmarbeiten an der Fassade ist laut Musterbauordnung (§ 61 Nummer 11 d) keine Baugenehmigung erforderlich. Bei der Verblendung und dem ...
Antwort lesen »Nach Angaben des BMWK ist eine Verschiebung der investiven förderfähigen Kosten zwischen den beantragten Maßnahmen grundsätzlich möglich. ...
Antwort lesen »Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Lärmemission der Wärmepumpe zu reduzieren. So sind für einige Anlagen zum Beispiel Dämmhauben ...
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Antwort lesen »Vielen Dank für den wertvollen Hinweis. Da haben Sie natürlich recht. Zum Zeitpunkt der Antwort waren (uns) allerdings noch keine weiteren ...
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Antwort lesen »Vergewissern Sie sich, dass der Uw-Wert der kompletten Fenster bei den geforderten 0,95 W/m²K liegt. Manchmal kommt es hier zu ...
Antwort lesen »Den Heizungs-Tausch-Bonus bekommen Sie für den Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung. Außerdem gibt es ...
Antwort lesen »In diesem Fall kommt es auf die individuellen Regelungen an. Denn das Dach, das Sie im Zuge der Sanierung verändern möchten, gehört in ...
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